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Rechtsanwälte Kotz GbR

Bewertungsplattform – Kann ein Arzt vom Betreiber Auskunft über die Identität der Verfasser rechtswidriger Kommentare verlangen?

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OLG München
Az: 25 O 23782/12
Urteil vom 03.07.2013

Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
3. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar.
Beschluss
Der Streitwert wird auf 10.000,00 € festgesetzt.
Tatbestand
Die Klägerin begehrt von der Beklagten die Feststellung, dass der ursprünglich geltend gemachte Auskunftsanspruch über die Kontaktdaten des Verfassers der Bewertung der Klägerin, vom 10.07.2012 von „…“ auf dem von der Beklagten betriebenen Bewertungsportal erledigt ist.
Die Klägerin ist Fachärztin für Kinder- und Jugendmedizin in … . Die Beklagte ist Betreiberin einer Internetplattform unter der URL …, auf der Nutzer Bewertungen in Textform über Ärzte abgeben können und auch Noten zu einzelnen Punkten verteilen können. Unter dem 10.07.2012 stellte ein Nutzer mit der Angabe „…“ mit der Überschrift „Nicht zu empfehlen“ und einer Gesamtnote von 5,2 liegende Bewertung auf dem von der Beklagten betrieben Bewertungsportal ein:
War mit meinem kleinen öfter bei ihr und muss leider sagen, dass ich absolut unzufrieden bin. Bei U Untersuchungen war sie innerhalb kürzester Zeit fertig ohne auf die Entwicklung einzugehen. Also wirklich kurz, dauerte keine 5 Minuten und dabei hat sie sich mit meiner Schwester mehr beschäftigt als mit meinem Sohn. Nimmt ihm die Rassel weg, legt sie daneben und behauptet, er würde nur in eine Richtung schauen, naja wunderts jemand wenn auf der Seite sein Spielzeug liegt?
Auch lässt sie die Eltern vor anderen Patienten runterlaufen und wird sehr pampig wenn Eltern sich entscheiden Impfungen getrennt vorzunehmen dann haben sie einen Grund und sollten nicht lächerlich gemacht werden. Sie sollte sich entscheiden, ob sie wirklich vor dem Praxisalltag noch in der Klinik tätig ist. Sie ist immer sehr gestresst selbst wenn nichts los ist.
Einige ihrer Entscheidungen sind auch sehr fragwürdig. Selbst dem behandelnden Klinikpersonal.
Auf Fragen geht sie überhaupt nicht oder nur sporadisch. Auf die Frage was mit der Niere nicht in Ordnung ist antwortete Sie, die Niere ist für die Urinproduktion zuständig! Das ist ja klar aber was hat das mit der Frage zu tun? Auch wollte […]


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