LAG Köln
Az: 5 Sa 1077/08
Urteil vom 12.01.2009
Das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 14.08.2008 – 4 Ca 1030/08 – wird teilweise abgeändert und zur Klarstellung wie folgt gefasst:
1. Es wird festgestellt, dass die Kündigung der Beklagten vom 28.01.2008 rechtsunwirksam ist.
2. Das Arbeitsverhältnis der Parteien wird gemäß § 9 KSchG gegen Zahlung einer Abfindung von 2.000,00 € zum 29.02.2008 aufgelöst.
3. Die Beklagte wird verurteilt, für den Monat Dezember 2007 an den Kläger 2.081,99 € brutto abzüglich am 11.01.2008 gezahlter 849,44 € netto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.01.2008 zu zahlen.
4. Die Beklage wird verurteilt, für den Monat Januar 2008 an den Kläger 2.246,99 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.02.2008 zu zahlen.
5. Die Beklagte wird verurteilt, für den Monat Februar 2008 an den Kläger 2.081,99 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.03.2008 zu zahlen.
6. Die Beklagte wird verurteilt, dem Kläger die Gehaltsabrechnung für Oktober und Dezember 2007 zu erstellen und dem Kläger auszuhändigen sowie über die vom Kläger im Zeitraum 20.06.2008 bis 29.02.2008 verdienten Provision Abrechnungen zu erteilen.
7. Unter Abweisung der Klage im Übrigen werden die Berufung des Klägers und die Berufung der Beklagten zurückgewiesen.
8. Von den Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger 2/3 und die Beklagte 1/3.
9. Die Revision wird nicht zugelassen.
Tatbestand
Die Parteien streiten um die Beendigung des Arbeitsverhältnisses und um Entgeltansprüche aus dem Arbeitsverhältnis.
Der Kläger war aufgrund schriftlichen Arbeitsvertrages (Bl. 82 ff. d. A.) als Kraftfahrer in dem Speditionsunternehmen der Beklagten, in dem mehr als 10 Arbeitnehmer tätig sind, beschäftigt. Im Arbeitsvertrag ist ein Bruttogrundgehalt von 520,00 € zuzüglich Provisionen vereinbart. Monatlich erzielte der Kläger ein Einkommen von durchschnittlich ca. 2.050,00 €. Aufgrund einer schriftlichen Betriebsanweisung für das Fahrpersonal, die der Kläger unterschrieben hat (Bl[…]