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Fahrzeugsschlüssel – Falschangabe gegenüber Fahrzeugversicherung

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BGH
Az: IV ZR 108/07
Urteil vom 06.07.2011

Der IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat auf die mündliche Verhandlung vom 6. Juli 2011 für Recht erkannt:
Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des 3. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 28. März 2007 aufgehoben.
Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsverfahrens, an das Berufungsgericht zurückverwiesen.

Tatbestand
Der Kläger nimmt die Beklagte wegen des behaupteten Diebstahls eines LKW aus einer Kfz-Kasko-Versicherung auf Zahlung von 41.225,90 € nebst Zinsen in Anspruch.
Er meldete das Fahrzeug am 6. März 2004 als gestohlen. Sowohl gegenüber der Polizei als auch in der schriftlichen Schadenanzeige an die Beklagte vom 11. März 2004 gab der Kläger an, dass es vier Schlüssel zu dem LKW gebe, und zwar je einen bei ihm, zwei Mitarbeitern und einen vierten Schlüssel in einem verschlossenen Werkzeugschrank im Büro der Halle. Gegenüber der Polizei teilte er zusätzlich mit, überprüft zu haben, dass alle vier Schlüssel vorhanden seien.
An die Beklagte gelangten jedoch nur drei Schlüssel. Der Kläger behauptet nunmehr, dass es auch nur noch diese drei Schlüssel gebe, weil einer der Mitarbeiter ohne sein Wissen einen der beiden ursprünglichen Originalschlüssel nach Austausch des Zündschlosses im LKW entsorgt habe. Er habe irrtümlich angenommen, dass sich dieser Schlüssel noch im Werkzeugschrank befinde. Die Beklagte hält sich wegen Verletzung der Aufklärungsobliegenheit für leistungsfrei.
Die Vorinstanzen haben die Klage abgewiesen.
Mit der Revision verfolgt der Kläger sein Klagebegehren weiter.

Entscheidungsgründe
Die Revision führt zur Aufhebung des angefochtenen Urteils und zur Zurückverweisung der Sache an das Berufungsgericht.
I. Das Berufungsgericht hat ausgeführt, dass dem Kläger zwar entgegen der Auffassung des Landgerichts der Nachweis des äußeren Bildes einer Fahrzeugentwendung gelungen sei. Die Beklagte sei jedoch gemäß § 7 I (2) Satz 3, V (4) AKB i.V.m. §[…]


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