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Rechtsanwälte Kotz GbR

Bürgerbegehren und resolutionsartige Meinungskundgabe

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OVG NRW
Urteil vom 23.4.2002
Az.: 15 A 5594/00
Vorinstanz: VG Minden – Az.: 3K 13/00

Leitsätze:
1. Eine resolutionsartige Meinungskundgabe kann nicht Gegenstand eines Bürgerbegehrens sein. Der Gegenstand muss vielmehr eine Sachentscheidung in einer Angelegenheit der Gemeinde sein, die andernfalls vom Rat zu treffen wäre, und sich unzweideutig aus dem Text des Bürgerbegehrens ergeben.
2. Ein Bürgerbegehren ist unzulässig, wenn tragende Elemente seiner Begründung unrichtig sind.

Die Beteiligten streiten um die Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens zum Bau einer Eissporthalle mit Freizeitzentrum im Gewerbegebiet „A. d. D.“ in der Stadt P. Für das Gebiet besteht der am 8.12.1973 in Kraft gesetzte Bebauungsplan 37 B „A. d. D.“. Dieser sieht im Wesentlichen eine gewerbliche Nutzung vor. In seiner Sitzung vom 10.6.1998 beschloss der Rat der Stadt P. die VI. Änderung des Bebauungsplans mit dem Ziel, Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke sowie Vergnügungs- und Gaststätten von der baulichen Nutzung auszuschließen. Der Beschluss wurde ortsüblich bekannt gemacht. Ziel des Nutzungsausschlusses war der Schutz der historisch gewachsenen Innenstadt mit ihren vorhandenen Verkaufsstandorten. Hintergrund der Planänderung waren Bestrebungen und eine später zurückgezogene Bauvoranfrage zur Errichtung eines Großkinos, eines Fast-Food-Lokals und verschiedener Freizeiteinrichtungen im Plangebiet. Ferner bestanden Überlegungen eines Investors zur Errichtung einer Sport- und Freizeitanlage in diesem Bereich unter Erweiterung eines bestehenden Einrichtungshauses. Diese sollte unter anderem ein Bowlingcenter, eine Eislauf-Mehrzweckhalle einschließlich Fitness- und Wellnessbereich sowie ein Hotel mit ca. 100 Zimmern und zahlreiche weitere freizeitorientierte Nutzungen umfassen. Nachdem entsprechende Vorgespräche des Investors mit der Stadtverwaltung erfolglos blieben, initiierten die Kläger im Jahre 1999 das folgende Bürgerbegehren:
„Ich unterstütze mit meiner Unterschrift das Bürgerbegehren für eine Eissporthalle mit Freizlitzentrum „A. d. D.“ (Bebauungsplan 37B)!
Begründung: Der Rat der Stadt P. hat den Antrag eines privaten Investors, im Bereich von Brachflachen „A. d. D.“ eine Eissporthalle mit Freizei[…]


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