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Mehrere Geschwindigkeitsüberschreitungen während einer Fahrt – eine Tat?

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Oberlandesgericht Hamm
Az: III-3 RBs 248/11
Beschluss vom 12.09.2011

Leitsatz:
Bei mehreren Geschwindigkeitsüberschreitungen während derselben, nicht unterbrochenen Fahrt handelt es sich regelmäßig um mehrere Taten sowohl im materiellen als auch im prozessualen Sinne.

Die Rechtsbeschwerde wird als unbegründet verworfen.
Die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens werden dem Betroffenen auferlegt.

G r ü n d e
I.
Das Amtsgericht verurteilte den Betroffenen wegen vorsätzlicher Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit zu einer Geldbuße von 1.400 € und verhängte gegen ihn ein Fahrverbot von zwei Monaten. Mit seiner Rechtsbeschwerde rügt der Betroffene die Verletzung sachlichen Rechts.
II.
Das Rechtsmittel hat keinen Erfolg. Die Nachprüfung des Urteils aufgrund der Beschwerderechtfertigung hat keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Betroffenen ergeben (§ 79 Abs. 3 Satz 1 OWiG, § 349 Abs. 2 StPO).
Besonderer Erörterung bedarf nur Folgendes:
Zu Recht hat das Amtsgericht ausgeführt, dass ein Verfahrenshindernis aufgrund der anderweitigen Verfolgung und Ahndung des unmittelbar nach dem hier abgeurteilten Geschwindigkeitsverstoß begangenen weiteren Geschwindigkeitsverstoßes nicht besteht. Bei der Tat, die Gegenstand des angefochtenen Urteils ist, und dem Geschehen, das durch den zum Zeitpunkt der Hauptverhandlung bereits rechtskräftigen Bußgeldbescheid des Landrates des Kreises Minden-Lübbecke vom 21. April 2010 – ……….. – geahndet worden ist, handelt es sich nicht um dieselbe prozessuale Tat im Sinne des § 46 Abs. 1 OWiG iVm § 264 Abs. 1 StPO.
1. Gegenstand des vorliegenden Verfahrens ist nach den vom Amtsgericht getroffenen Feststellungen folgender Sachverhalt:
Der Betroffene befuhr am 18. März 2010 um 15.21 Uhr in Minden den Petershäger Weg in Höhe der Hausnummer 12 als Führer eines Kraftrades in Fahrtrichtung Lübbecker Straße mit einer Geschwindigkeit von 132 km/h. Der Tatort befindet sich innerhalb einer geschlossenen Ortschaft, dort gilt die grundsätzlich innerorts zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Die Messstelle befindet sich mehr als 200 m vom Ortsausgan[…]


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