Alkohol- und Drogenkonsum im Straßenverkehr – Welche Promillegrenzwerte und THC Grenzwerte gelten?
Im Straßenverkehr gibt es eine wahre Vielzahl von verschiedenen Regelungen, welche die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer gewährleisten sollen. Besonders wichtig in diesem Zusammenhang sind die Grenzwerte beim Alkohol- oder Drogenkonsum, da diese Rauschmittel die Wahrnehmung des Autofahrers beeinträchtigen. Dementsprechend ist es bereits eine Frage der Vernunft, auf diese Rauschmittel zu verzichten oder sich zumindest im Bereich der zulässigen Grenzwerte zu bewegen.
Fahranfänger sowie Autofahrer, die das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, dürfen einen maximalen Blutalkoholwert von 0,2 nicht überschreiten. Eine Überschreitung dieses Wertes stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.
Für alle anderen Autofahrer gilt ein maximal zulässiger Höchstwert von 0,5 Promille. Eine Überschreitung dieses Wertes stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, im Wiederholungsfall kann auch die Fahrerlaubnis entzogen werden. Je nachdem, welcher Wert festgestellt wird, kann sogar eine Straftat vorliegen. Dies ist bei einem Wert von 1,1 Promille der Fall und zieht einen Entzug der Fahrerlaubnis nach sich.
Ein einmaliger Konsum von Betäubungsmitteln, mit Ausnahme von Cannabis, kann ebenfalls einen Entzug der Fahrerlaubnis nach sich ziehen. In der Regel geschieht dies jedoch nicht, wenn der Konsum nicht mit einer Autofahrt einhergeht oder wenn kein Mischkonsum vorliegt.
Für Cannabiskonsum gilt ein Höchstwert von 1 ng/ml. Bei Kokain gilt ein Höchstwert von 10 ng/ml und für Amphetamine beträgt dieser Wert 25 ng/ml. Eine Überschreitung dieser Höchstwerte stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und der regelmäßige Konsum zieht einen Entzug der Fahrerlaubnis nach sich. In Einzelfällen kann jedoch schon der reine Konsum eine Ordnungswidrigkeit bzw. Straftat darstellen, wenn durch den Konsum Ausfallerscheinungen bemerkt werden.
Der Alkohol im Straßenverkehr
Das Thema Alkohol ist im § 24[…]