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Rechtsanwälte Kotz GbR

Aktienverkauf – Veräußerungsverlust als Werbungskosten absetzbar?

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Finanzgericht Münster
Az: 1 K 4125/03 E
Urteil vom 13.02.2007

Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger.
Tatbestand:
Streitig ist die Berücksichtigung eines Verlustes aus der Veräußerung von Aktien als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit im Streitjahr 2001.

Der Kläger ist Wirtschaftsprüfer und Steuerberater und im Streitjahr 2001 bei einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft als Partner der Niederlassung U im Angestelltenverhältnis beschäftigt. Diese Wirtschaftsprüfungsgesellschaft übernahm im Streitjahr das Mandat zur Prüfung der A AG.

Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hatte zur Wahrung der Unabhängigkeit ihrer Arbeit eine sog. Independance Police erlassen, die weltweite Geltung u.a. für die Partner des Unternehmens hatte. Hiernach war zur Wahrung der Unabhängigkeit und aus Gründen der Besorgnis der Befangenheit der Besitz von bestimmten Wertpapieren nicht erlaubt. Welche Wertpapiere dies betraf, ergab sich aus einer entsprechenden Liste, die elektronisch abrufbar war. Nach Erteilung des Prüfungsmandats seitens der A AG gehörten auch die Aktien dieser Gesellschaft hierzu.

Der Kläger hatte am 28.6.1999 insgesamt 216 Aktien dieses Unternehmens zum Preis von 37,50 Euro pro Stück und am 10.5.2000 insgesamt 100 Aktien zum Preis von 63,49 Euro pro Stück erworben. Die hierbei entstandenen Kosten betrugen 287,81 Euro.

Mit Rund-Mail vom 17.4.2001 wurde u.a. der Kläger vom Vorstand seines Unternehmens aufgefordert, sich von Aktien der A AG und mit dieser verbundener Unternehmen zu trennen. Der Kläger verkaufte seine Anteile allerdings zunächst nicht. Am 21.8.2001 wurden die Partner durch den Vorstand des Wirtschaftsprüfungsunternehmens erneut auf die Beachtung der Independance Police im Zusammenhang mit der Prüfung der A AG aufgefordert, soweit dies bislang noch nicht erfolgt sei. Der Kläger befand sich zu diesem Zeitpunkt im Urlaub. Nach Rückkehr aus dem Urlaub am 5.9.2001 verkaufte er seine Aktien an der A AG zum Kurs von 16 Euro pro Stück. Die Verkaufskosten betrugen 109,68 Euro.

Der Kläger machte den aus diesem Verkauf entstandenen Verlust in Höhe von 18.111,43 Euro als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit im Rahmen seiner Einkommensteuererklärung für 2001 geltend. Eine Berücksichtigung lehnte der Beklagte allerdings ab und erließ einen entsprechenden Einkommensteuerbescheid am […]


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