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Rechtsanwälte Kotz GbR

eBay-Auktion – vorzeitige Beendigung – Erklärung der Anfechtung

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Amtsgericht Bad Kissingen
Az.: 1 C 0122/06
Urteil vom 28.09.2006

Update Mai 2014
Zur Rechtsfrage der vorzeitigen Auktionsbeendigung bei eBay gibt es einige neuere Entscheidungen der Rechtsprechung. Einen Überblick über die Rechtsprechung zum Thema vorzeitige Auktionsbeendigung erhalten Sie hier!

Leitsatz
Zur vorzeitigen Beendigung einer eBay-Auktion ist der Verkäufer nur berechtigt, wenn er  über einen Anfechtungsgrund verfügt und nach Maßgabe der §§ 119 ff. BGB die Anfechtung auch erklärt.

Tenor
Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 3.500 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz hieraus seit 13.08.2006 zu zahlen.
Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 4.300 € vorläufig vollstreckbar.

Tatbestand
Die Parteien streiten um Schadensersatzansprüche des Klägers wegen Nichterfüllung eines im Rahmen einer Internetauktion geschlossenen Kaufvertrags.
Der Beklagte bot am 11.06.2006 ab 13.45 Uhr unter seinem eBay-Mitgliedsnamen … unter der Artikelnummer … ein Zeiss-Mikroskop, Typ Semi 2000 C, zum Mindestgebotspreis von 1 € an. Es erfolgten mehrere Gebote auf den Artikel. Der Kläger stellte unter seinem eBay-Namen … während der laufenden Auktion ein Maximalgebot von 100 € ein. Am 12.06.2006 um 18.51 Uhr beendete der Beklagte die Auktion vorzeitig ohne Angabe von Gründen. Zu diesem Zeitpunkt belief sich das zweithöchste Gebot eines weiteren eBay-Mitglieds mit dem Kürzel … auf 23,11 €.
Mit E-Mail vom 26.06.2006 und anwaltlichem Schriftsatz vom 04.07.2006 ließ der Kläger den Beklagten zur Herausgabe des Mikroskops Zug um Zug gegen Zahlung von 23,61 € unter Fristsetzung zum 12.07.2006 auffordern. Eine Reaktion des Beklagten erfolgte hierauf nicht. Zur Herausgabe des Mikroskops ist der Beklagte zwischenzeitlich nicht mehr in der Lag[…]


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