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Der unbewußte Drogenkonsum von Kokain über die menschliche Haut bei der Arbeitstätigkeit als Barmann ist nicht nachvollziehbar, da dieses nicht von der intakten Oberhaut des Menschen resorbiert wird. Der Entziehung der Fahrerlaubnis, kann mithin der vorgenannte Einwand nicht entgegengehalten werden (vgl. Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom26.02.2009, Az.: VG 11 A 778.08).[…]
Auszug aus der Quelle: https://www.rakotz.de/artikel/fahrerlaubnisentziehung-wegen-drogenkonsums_92/