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Ebay-Auktion – Streitwert bei Urheberrechtsverletzung

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OLG Nürnberg
Az.: 3 W 81/13
Beschluss vom 04.02.2013

Auf die Beschwerde des Antragsgegners vom 07.12.2012 wird die Streitwertfestsetzung in Ziffer III. des Beschlusses des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 21.11.2012, Az. 3 O 8934/12, abgeändert.
Der Streitwert wird auf 900,- € festgesetzt.

Gründe
I.
Der Antragsteller ist Fotograf. Er nahm den Antragsgegner im einstweiligen Verfügungsverfahren wegen der Verletzung seines Urheberrechts an drei Produktfotografien auf Unterlassung in Anspruch. Die vom Antragsteller selbst angefertigten Fotos zeigen einen Auspufffächerkrümmer für Fahrzeuge der Marke A… R… Der Antragsteller verwendete sie für eine Internetauktion eines solchen Krümmers. Der Antragsgegner erwarb den Krümmer und stellte ihn danach selbst wieder auf der Internetplattform e… in eine Auktion ein, wobei er die Bilder des Antragstellers weiterverwendete, ohne sich dessen Genehmigung einzuholen.
Das Landgericht erließ mit Beschluss vom 21.11.2012 antragsgemäß die einstweilige Verfügung. In Ziffer III. des Beschlusses wurde der Streitwert entsprechend den Angaben des Antragstellers auf 9.000,- € festgesetzt (Bl. 10 d.A.). Der Beschluss wurde dem Antragsgegnervertreter am 29.11.2012 zugestellt (Bl. 13 d.A.). Mit Schriftsatz vom 07.12.2012, eingegangen bei Gericht am 10.12.2012 legte der Antragsgegner Widerspruch gegen die einstweilige Verfügung und Beschwerde gegen die Streitwertfestsetzung ein (Bl. 16 d.A.). Er meint, der Streitwert könne maximal dem Wert des unter Verwendung der Bilder angebotenen Gutes, der hier bei 750,- € gelegen habe, entsprechen. Er habe die Bilder lediglich für einen einmaligen Privatverkauf genutzt und die Verwendung durch einen Stop der Auktion nach 4 Tagen beendet.
Der Antragsteller verteidigt die Streitwertfestsetzung als richtig. Ein Gegenstandswert von 3.000,- € pro Bild sei angemessen (Bl. 26 d.A.).
Nach Abgabe übereinstimmender Erledigterklärungen der Parteien hat das Landgericht mit Beschluss vom 08.01.2013 gemäß § 91 a ZPO über die Kosten des Verfahrens entschieden. In Ziffer 2. dieses Beschlusses hat das Erstgericht der Streitwertbeschwerde des Antragsgegners nicht abge[…]


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