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Rente wegen voller Erwerbsminderung – Voraussetzungen

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Rente wegen voller Erwerbsminderung: Einzelheiten und Voraussetzungen
Stellen Sie sich einen Mann vor, der mit chronischen Rückenschmerzen und einer leichten depressiven Episode kämpft. Der Mann, unser Protagonist, ist die Hauptfigur in einer rechtlichen Auseinandersetzung, bei der es um das Sozialrecht und die Anforderungen für eine Rente wegen voller Erwerbsminderung geht. Diese Geschichte, die sich in Hamburg abspielte, beleuchtet die Notwendigkeit für klare medizinische Gutachten und die genaue Definition von Erwerbsminderung.

Direkt zum Urteil Az.: L 2 R 3/19 springen.

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Die medizinischen Gutachten und die Erwerbsfähigkeit
Die medizinischen Gutachten spielen in diesem Fall eine entscheidende Rolle. In einem ersten Gutachten wurde festgestellt, dass der Mann unter chronischen Rückenschmerzen leidet, die in die rechte untere Extremität ausstrahlen, und dass ereine leichte depressive Episode ohne somatisches Syndrom hat. Laut Gutachten ist er nicht mehr in der Lage, als Reinigungsfachkraft zu arbeiten, kann jedoch noch leichte Tätigkeiten verrichten, die zwischen Sitzen, Gehen und Stehen wechseln und kein schweres Heben oder Tragen beinhalten.
Krankheit, Behinderung und die Fähigkeit zur Arbeit
Um eine Rente wegen voller oder teilweiser Erwerbsminderung zu erhalten, muss der Versicherte nachweisen, dass er aufgrund von Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit außerstande ist, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens drei Stunden (für vollständige Erwerbsminderung) oder sechs Stunden (für teilweise Erwerbsminderung) täglich erwerbstätig zu sein. In diesem Fall wurde der Mann weder als voll noch als teilweise erwerbsgemindert eingestuft, da er noch in der Lage ist, mehr als sechs Stunden täglich zu arbeiten.
Bewertung der Arbeitsfähigkeit und der Einfluss auf den Rentenanspruch
Trotz seiner gesundheitlichen Einschränkungen wurde festgestellt, dass der Mann noch in der Lage ist, leichte körperliche Arbeiten einfacher geistiger Art und mit geringer Verantwortung durchzuführen. Arbeiten, die durch Heben, Tragen und Bücken sowie andere sich wiederholende Bewegungsabläufe gekennzeichnet sind, sind nicht geeignet. Auch Arbeiten unter Zeitdruck, Akkord-, Schicht- oder Nachtarbeit sind zu vermeiden. Trotz dieser Einschränkungen wurde er als in der Lage eingestuft, mehr als sechs Stunden täglich zu arbeiten, was seinen Rentenanspruch beeinflusst.

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