Lärmende Kinder auf Kreuzfahrt: Kein Anspruch auf Reisepreisminderung
Die Thematik des vorliegenden Falles dreht sich um den Konflikt, den lärmende Kinder während einer Kreuzfahrtreise erzeugen können und inwieweit dies als Mangel der Reiseleistung gilt. Das entscheidende Rechtsproblem liegt hier in der Frage, ob der verursachte Lärm durch Kinder während einer Kreuzfahrt einen Anspruch auf eine Reisepreisminderung begründet.
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Klageschrift und Hintergründe des Falls
Zwei Reisende, im Folgenden als Kläger bezeichnet, stellten einen Antrag auf Reisepreisminderung mit der Begründung, dass ihr Urlaub durch den anhaltenden Lärm der Kinder beeinträchtigt wurde. Sie argumentierten, dass diese ständige Geräuschkulisse ihren Urlaubsgenuss wesentlich minderte und daher als Mangel der Reiseleistung zu werten sei. Daraus ergibt sich die entscheidende Frage: Ist Kinderlärm während einer Kreuzfahrt ein Reisemangel?
Kernargumente und Erkenntnisse des Gerichts
Das Amtsgericht Rostock (Az.: 47 C 278/19) hatte hierüber zu entscheiden und verneinte dies in seinem Urteil vom 10.06.2020. Das Gericht argumentierte, dass lärmende Kinder ein allgemeines gesellschaftliches Phänomen sind und nicht speziell auf eine Kreuzfahrt beschränkt. Es ist daher für Reisende zu erwarten und zu akzeptieren, dass sie auf einer Kreuzfahrt auch mit Kindern und dem damit einhergehenden Lärm konfrontiert werden können.
Entscheidung und deren Auswirkungen
Das Gericht wies die Klage der Reisenden ab und entschied, dass diese die Kosten des Rechtsstreits zu tragen haben. Darüber hinaus ist das Urteil vorläufig vollstreckbar. Die Kläger haben jedoch die Möglichkeit, die Vollstreckung durch eine Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden.
Bedeutung des Urteils im Reiserecht
Das Urteil hat weitreichende Auswirkungen auf das Reiserecht und insbesondere auf die Definition dessen, was als Reisemangel gilt. Es stellt klar, dass der Lärm von Kindern auf einer Kreuzfahrt nicht als Mangel der Reiseleistung gewertet wird und folglich keinen Anspruch auf eine Reisepreisminderung begründet. Für Reisende bedeutet dies, dass sie bei der Planung ihrer Reise berücksichtigen müssen, dass sie mit lärmenden Kindern konfrontiert werden könnten und dies keinen Mangel darstellt.