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Ehewohnung – Aussperrung aus derselben – Wiedereinräumung des Besitzes

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OBERLANDESGERICHT KARLSRUHE
Az.: 2 UF 195/99
Beschluss vom 25.04.200
Vorinstanz: AG Karlsruhe, Az.: 1 F 111/99

In der Familiensache wegen Zutritts zur Ehewohnung hat der 2. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Karlsruhe am 25.04.2000 beschlossen:
Die Beschwerde des Antragsgegners gegen das Urteil des Amtsgerichts – Familiengericht- K. vom 17.8.1999 (1 F 111/99) wird zurückgewiesen.

Gründe:
I.
Die Parteien, die sowohl die deutsche als auch die türkische Staatsangehörigkeit haben, sind seit 1966 verheiratet. Sie lebten in einem im Eigentum des Antragsgegners stehenden Haus mit rund 108 qm Wohnfläche.
Der Antragsgegner ließ am 18.6.1999 die Schlösser zu dem Haus auswechseln und verwehrt der Antragstellerin seither den Zutritt. Die Parteien leben seit diesem Tag getrennt.
Die Antragstellerin begehrt den Zutritt zur Ehewohnung mit dem Ziel, dann innerhalb des Hauses getrennt zu leben.
Die Antragstellerin bestreitet, dass ein Getrenntleben innerhalb des Hauses Einfluss auf den Gesundheitszustand des Antragsgegners habe. Sie habe keine eigenen Einkünfte und könne daher keine Wohnung bezahlen.
Die Antragstellerin hat im Klageverfahren beantragt, den Antragsgegner zu verurteilen, ihr den Zutritt zur Ehewohnung in der H…str. in L…-H… zu gewähren und den Aufenthalt in der gemeinschaftlichen Wohnung zu gestatten.
Der Antragsgegner hat beantragt, die Klage abzuweisen.
Zur Begründung trägt er vor, aufgrund der heftigen Streitigkeiten der Parteien habe er Gastritis bekommen, die sich seit dem Auszug der Antragstellerin erheblich verbessert habe. Diese sei mit eigenen Einkünften in der Lage, eine Wohnung zu bezahlen. Zudem sei in der Türkei bereits ein Scheidungsverfahren anhängig.
Das Familiengericht hat der Klage stattgegeben, da die Antragstellerin bis zur Scheidung einen Anspruch darauf habe, die eheliche Lebensgemeinschaft im äußeren räumlichen Bereich wiederherzustellen und in dem Haus getrennt zu leben. Der Antragsgegner könne das Haus nur im Rahmen eines Ehewohnungszuweisungsverfahrens zugewiesen bekommen.
Hiergegen richtet sich die Berufung des Antragsgegners, […]


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