Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrecht 2021

Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de

Beschlossene Modernisierung des Vormundschaftsrecht und Betreuungsrecht
Die Phase vor dem Ende der Legislaturperiode ist für eine Regierung immer besonders arbeitsreich, da in dieser Phase die letzten noch offenen Gesetzesentwürfe verabschiedet werden. Die Reform des Vormundschafts- sowie auch Betreuungsrechts ist hierfür ein hervorragendes Beispiel, da diese Reform bereits seit längerer Zeit auf der Agenda der Regierung stand. Diese Reform beabsichtigt, dass künftig neben den Rechten von Betreuten sowie auch Kindern die Rechte von Pflegekindern sowie Pflegeeltern zusätzlich gestärkt werden sollen.

[toc]
Welche Änderungen sind vorgesehen?
Als Hauptfokus dieser Reform sind vier tragende Säulen vorgesehen.

die Rechte von Kindern im Sorge- sowie auch Vormundschaftsrecht
die Rechte von betreuten Menschen im Hinblick auf die Selbstbestimmung
ein sogenanntes außerordentliches Notvertretungsrecht für die Ehegatten im Bereich Eherecht
die Rechte von Pflegekindern sowie Pflegeeltern

Diese Neuregelungen sind bereits seit dem 12.05.2021 in Kraft getreten, nachdem sie mit dem 04.05.2021 im Bundestag verabschiedet worden.

Durch die Reform wurden viele Problempunkte, die von vielen Stellen kritisiert wurden, im Bereich der Betreuung sowie Vormundschaft behoben. Insbesondere der rechtliche Umgang mit Betreuungsbedürftigen sowie auch Pflegekindern stand in der Kritik, da es diesbezüglich bei der alten rechtlichen Regelung zahlreiche Defizite gab. Durch die Reform wurden diejenigen Punkte, die am meisten kritisiert wurden, ausgeräumt.

Ein weiterer Aspekt, dem die Reform des Vormundschafts- sowie Betreuungsrecht Rechnung trägt, ist das Übereinkommen der Vereinten Nationen im Hinblick auf die Rechte derjenigen Menschen, die mit einer Behinderung zu kämpfen haben. Diese Menschen erhalten durch die Reform eine größere Selbstbestimmung über ihr eigenes Leben.
Gesetzliche Neustrukturierung grundlegender Natur im Betreuungs- sowie Vormundschaftsgesetz war notwendig
Es ist nicht ungewöhnlich, dass für eine Reform eines bereits bestehenden Gesetzes auch anderweitige Gesetze Änderungen erfahren müssen. Für die Reform des Vormundschafts- sowie auch Betreuungsrechts mussten jedoch etliche Gesetze geändert werden.


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv