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Mietwagenkosten und Schwacke-Mietwagenpreislisten

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Amtsgericht Pforzheim
Az: 3 C 327/08
Urteil vom 12.12.2008

In dem Rechtsstreit wegen Schadensersatz hat das Amtsgericht Pforzheim auf die mündliche Verhandlung vom 04.11.2008 für Recht erkannt:
1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 799,11 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 28.01.2008 zu bezahlen.

2. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Beklagte darf die Zwangsvollstreckung der Klägerin gegen Sicherheitsleistung des 1,2-fachen des sich aus dem Urteils ergebenden Betrages abwenden, sofern nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Tatbestand
Die Klägerin erlitt am 22.12.2007 gegen 10.30 Uhr mit ihrem PKW einen Totalschaden. Als sie von N. kommend nach links in die B 10 Richtung W. einbog, fuhr der Versicherungsnehmer der Beklagten mit seinem BMW in den PKW der Klägerin. Der Versicherungsnehmer der Beklagten hatte das Rotlicht der Wechsellichtzeichenanlage nicht beachtet. Die Klägerin mietete noch am Unfalltag bei der Fa. A. einen PKW der Mietwagenklasse 2 an. Sie gab das Fahrzeug am 07.01.2008 zurück. Die Fa. A. berechnete 1622,64 € an Mietwagenkosten. Hierauf erstattete die Beklagte 742,40 €. Der unfallbeschädigte PKW Peugeot 206 der Klägerin ist in die Mietwagengruppe 04 einzuordnen.

Mit der Klage fordert die Klägerin von der Beklagten Zahlung von weiteren 799,11 € an Mietwagenkosten.

Die Klägerin trägt vor, sie sei nicht in der Lage gewesen, neben den Kosten für die Ersatzbeschaffung des PKW noch Mietwagenkosten vorzufinanzieren. Sie habe sofort ein Ersatzfahrzeug benötigt, um Besuche, Arztbesuche und sonstige Fahrten unmittelbar vor Weihnachten durchführen zu können. Sie habe auf ausdrücklichen Wunsch einen PKW mit Winterreifen erhalten.

Die Klägerin beantragt,
die Beklagte zur Zahlung von 799,11 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 28.01.2008 zu verurteilen.

Die Beklagte beantragt
Klageabweisung.

Die Beklagte trägt vor, die Klägerin habe gegen ihre Schadensminderungspflicht verstoßen. Sie habe bei der Fa. S., die auch im Hause der Fa. A. untergebracht sei, ein Fahrzeug zum Preis von 744,00 € anmieten können. Die Schwacke-Liste 2007 g[…]


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