Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Fußgänger betritt Strasse und verursacht Unfall mit Fahrradfahrer – Haftung?

Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de

OBERLANDESGERICHT KÖLN
Az.: 11 U 16/00
Verkündet am 23.08.2000
Vorinstanz: LG Aachen – Az.: 9 O 248/99

In dem Rechtsstreit hat der 11. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Köln auf die mündliche Verhandlung vom 30.06.2000 für Recht erkannt:
Auf die Berufung des Klägers wird das am 07.12.1999 verkündete Urteil der 9. Zivilkammer des Landgerichts Aachen – 9 O 248/99 – abgeändert und wie folgt neu gefasst:
1. Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 6.000,00 DM nebst 4% Zinsen seit dem 27.08.1998 zu zahlen.
2. Es wird festgestellt, dass der Beklagte verpflichtet ist, dem Kläger sämtliche materiellen Schäden aus dem Unfall vom 06.09.1996 auf der Straße B. in St. zu 30% zu ersetzen, soweit die Ansprüche nicht auf Dritte übergegangen sind oder übergehen; ferner wird festgestellt, dass der Beklagte dem Kläger die aus dem genannten Unfall resultierenden, nach dem 30.06.2000 entstehenden immateriellen Zukunftsschäden unter Berücksichtigung einer Mitverschuldensquote von 70% zu ersetzen hat.
Die weitergehende Klage wird abgewiesen.
Die Berufung wird im Übrigen zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz haben der Kläger zu 70%, der Beklagte zu 30% zu tragen; die Kosten des Berufungsverfahrens fallen dem Kläger zu 80%, dem Beklagten zu 20% zur Last.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Entscheidungsgründe
Die zulässige Berufung ist teilweise begründet.
Das Landgericht hat einen Anspruch des Klägers dem Grunde nach zu Recht bejaht; der Kläger kann indes nicht nur 10%, sondern 30% des ihm aufgrund des Unfalls vom 06.09.1996 entstandenen Schadens verlangen; ihm ist dem gemäß auch ein höheres als das vom Landgericht ausgeurteilte Schmerzensgeld zuzuerkennen.
1. Zur Haftung dem Grunde nach gilt Folgendes:
a) Da der Kläger seinen Anspruch gegen den Beklagten als Fußgänger nur auf unerlaubte Handlung (§§ 823, 847 BGB) stützen kann, muss er eine schuldhaft verursachte Körperverletzung darlegen und beweisen. Das Landgericht[…]


Auszug aus der Quelle: https://www.ra-kotz.de/fahrrad.htm

Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv