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Rechtsanwälte Kotz GbR

Arbeitnehmerbenachteiligung – Schadensersatzanspruch

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BUNDESARBEITSGERICHT
Az.: 8 AZR 906/07
Urteil vom 22.01.2009

Hinweise des Senats: Parallelsachen BAG 22. Januar 2009 – 8 AZR 906/07 – (führend); – 8 AZR 73/08 – (vorliegend)

In Sachen hat der Achte Senat des Bundesarbeitsgerichts aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 22. Januar 2009 für Recht erkannt:
Die Revision des beklagten Landes und die Anschlussrevision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 19. September 2007 – 15 Sa 1144/07 – werden zurückgewiesen.

Das beklagte Land hat zu 16 % und die Klägerin zu 84 % die Kosten der Revision zu tragen.

Von Rechts wegen!
Tatbestand:
Die Parteien streiten in der Revisionsinstanz noch darüber, ob die Zuordnung der Klägerin zum Personalüberhang wirksam war sowie ob das beklagte Land die Klägerin wegen ihres Alters benachteiligt und diese deswegen einen Anspruch auf Zahlung einer Entschädigung hat.

Die am 31. Januar 1956 geborene Klägerin war in der ehemaligen DDR in einer Kindertagesstätte in Berlin/H tätig. In dem Arbeitsvertrag vom 21. März 2000 vereinbarten die Klägerin und das beklagte Land eine Übernahme der Klägerin vom Bezirksamt H von Berlin in den Bereich des Bezirksamtes T von Berlin mit Wirkung vom 6. Februar 2000 für eine Beschäftigung als Erzieherin. Das beklagte Land geht von einer Beschäftigungszeit seit dem 14. Mai 1988 aus. In § 5 des Arbeitsvertrages ist angegeben, dass die Klägerin in der VergGr. Vc der Anlage 1a zum BAT eingruppiert ist.

Das beklagte Land errichtete mehrere Eigenbetriebe, denen Kindertagesstätten zugeordnet wurden, ua. den Eigenbetrieb „Kindergärten City – Eigenbetrieb von Berlin -„, der für die Kindertagesstätten der Bezirke M und F zuständig ist. Zu diesen Kindertagesstätten gehört die Kindertagesstätte (Kita) R Straße, in der die Klägerin als Erzieherin arbeitete.

Der Kindergärten City – Eigenbetrieb von Berlin – beschäftigte zum Stichtag 1. Oktober 2006 in seinen Einrichtungen 829 Erzieherinnen und Erzieher, die in VergGr. VIb/Vc BAT eingruppiert waren. Von diesen waren 263 bis 39 Jahre alt und 566 40 Jahre und älter. Das Durchschnittsa[…]


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