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Ein Mieter einer Wohnung hat gegenüber dem Vermieter einen Anspruch darauf, dass die Stromversorgung innerhalb der Wohnung so stark ist, dass er ein größeres Haushaltsgerät (z.B. Waschmaschine) und mehrere kleinere Haushaltsgeräte (z.B. Staubsauger, Stereoanlage etc.) gleichzeitig einschalten kann (BGH, Urteil vom 10.02.2010, Az.: VIII ZR 343/08).[…]