Ein Fitnessstudiovertrag kann fristlos gekündigt werden, wenn das Mitglied aufgrund einer schweren und dauerhaften Erkrankung das Fitnessstudio nicht mehr nutzen kann. Das Mitglied ist zum Nachweis seiner schweren und dauerhaften Erkrankung nur dazu verpflichtet, dem Fitnessstudio eine ärztliche Bescheinigung über die bestehende Erkrankung und dem ärztlichen Hinweis vorzulegen und dass von einer sportlichen Ertüchtigung (auch leichter Art) über einen Zeitraum von 1 Jahr ärztlicherseits abgeraten wird, da sie zu einer Verschlimmerung der Erkrankung führen kann (Amtsgericht Dieburg, Urteil vom 09.02.2011, Az: 211 C 44/09). Entgegenstehende AGBs des Fitnessstudios sind unwirksam.[…]
Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de Oberlandesgericht Zweibrücken Az: 1 SsRs 45/09 Beschluss vom 16.11.2009 In dem Bußgeldverfahren wegen Verkehrsordnungswidrigkeit hier: Rechtsbeschwerde hat der Senat für Bußgeldsachen des Pfälzischen Oberlandesgerichts Zweibrücken am 16. November 2009 beschlossen: Auf die Rechtsbeschwerde des Betroffenen wird das Urteil des Amtsgerichts – Bußgeldrichter – Ludwigshafen am Rhein vom 8. Juni 2009 […]