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Wann kann Mieter eingebrachte Gegenstände wieder entfernen?

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OLG Naumburg, Az.: 1 U 108/17, Urteil vom 22.01.2018

In dem Rechtsstreit hat der 1 Zivilsenat des Oberlandesgerichts Naumburg auf die mündliche Verhandlung vom 22. Januar 2018 für Recht erkannt:

Die Berufung der Klägerin gegen das am 28. Juli 2017 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 6. Zivilkammer des Landgerichts Halle wird zurückgewiesen.

Die Klägerin hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

Dieses und das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 5.880,00 Euro festgesetzt.
Gründe:
I.

Von der Darstellung des Tatbestandes wird gemäß §§ 313a Abs. 1 Satz 1 ZPO, 26 Nr. 8 EGZPO abgesehen.

II.

Foto: Piotr Adamowicz/Bigstock

Die zulässige Berufung ist unbegründet.

1) Hauptantrag

a) Hauptantrag gegenüber der Beklagten zu 1)

Das Landgericht hat zu Recht die auf die Duldung der Wegnahme der Automatiktür aus den zum Betrieb einer Apotheke genutzten Gewerberäumlichkeiten im ### Einkaufszentrum ### gerichtete Klage abgewiesen.

Die Klägerin kann von der Beklagten zu 1) nicht gemäß Ziffer 13.4 des Mietvertrages vom 2. September 2009 (Bl. 111 ff. GA) die Duldung der Wegnahme der Automatiktür verlangen. Die dortige Bestimmung unterscheidet zwischen „baulichen Veränderungen“ einerseits und „Einrichtungen“ andererseits. Während erstere entschädigungslos in das Eigentum der Vermieterin übergehen, wenn sie von der Mieterin am Mietgegenstand vorgenommen wurden, kann die Mieterin Einrichtungen, mit denen sie den Mietgegenstand versehen hat, bei Beendigung des Mietverhältnisses wegnehmen. Das Landgericht hat der Klägerin das Recht zur Wegnahme der Automatiktür abgesprochen, weil es die vor Eröffnung der Apotheke durch die Beklagte zu 2) im Jahre 1994 angebrachte Automatiktür nicht als „Einrichtung“ angesehen hat. Die Tür stellte keinen Gegenstand dar, der der Mietsache untergeordnet sei, sondern habe wegen ihrer Funktion, die Mieträume nach außen abzuschließen und die Besitzausübung zu gewährleisten, essenzielle Bedeutung für die Mieträume. Anders als beispielsweise InnentÃ[…]


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