Fristlose Kündigung wegen Arbeitsverweigerung
In einem Rechtsstreit ging es um die Rechtmäßigkeit einer fristlosen, hilfsweise fristgerechten Kündigung einer Verkäuferin in einer Bäckereifiliale. Die Klägerin verließ ihre Arbeitsstelle vorzeitig, obwohl eine Auszubildende aufgrund gesundheitlicher Probleme eingeschränkt arbeitsfähig war und die Beklagte ihr eine Abmahnung androhte.
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Arbeitsverweigerung trotz Notsituation
Die Klägerin verließ ihre Arbeitsstelle 45 Minuten vor Dienstende, obwohl sie aufgrund einer Notsituation gebeten wurde, länger zu bleiben. Die Beklagte hatte zuvor angekündigt, eine Abmahnung auszusprechen, falls sie den Arbeitsplatz vorzeitig verlässt.
Rechtmäßigkeit der fristlosen Kündigung
Das Arbeitsgericht wies die Klage ab und bestätigte die Rechtmäßigkeit der fristlosen Kündigung. Es sah in der vorzeitigen Arbeitsverweigerung der Klägerin einen wichtigen Grund für eine fristlose Kündigung. Eine Interessenabwägung fiel zulasten der Klägerin aus.
Berufung und weitere Argumente
Die Klägerin legte Berufung ein und argumentierte, sie sei überfordert gewesen und habe nach dem Telefonat mit der Personalleiterin eine akute Belastungsreaktion erlitten. Die Beklagte wies diese Darstellung als Schutzbehauptung zurück und verteidigte das angefochtene Urteil.
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Das vorliegende Urteil
Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein – Az.: 5 Sa 225/21 – Urteil vom 03.03.2022
1. Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Lübeck vom 19.08.2021 – 1 Ca 899/21 – abgeändert und festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis durch die Kündigung vom 11.05.2021 weder fristlos noch fristgerecht endete.
2. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits erster und zweiter Instanz.
3. Die Revision wird nicht zugelassen.
Tatbestand
Die Parteien streiten über die Rechtmäßigkeit einer von der Beklagten ausgesprochenen fristlosen, hilfsweise fristgerechten Kündigung.
Die 37-jährige Klägerin ist bei der Bekla[…]