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Auszug Mieter: Muss der Vermieter den Nachmieter akzeptieren?

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Kündigung der Wohnung wegen Umzug: Alles wichtige zum Nachmieter
Ein Auszug bei laufendem Mietverhältnis ist nicht ungewöhnlich und kann aus vielen Gründen erfolgen. Praktisch für den Mieter und den Vermieter wenn gleich ein Nachmieter zur Verfügung stünde. Doch was ist, wenn der neue designierte Mieter vom Vermieter abgelehnt wird? Muss der Vermieter den Nachmieter akzeptieren? In diesem Artikel finden Sie die Antwort auf diese Frage und alles, was Sie zum Thema wissen sollten.
Kündigung vom Mieter – Vorzeitiger Auszug mit Nachmieter möglich?
Wenn die Mietwohnung vonseiten eines Mieters gekündigt wurde, so kann dies unterschiedliche Gründe haben. Zumeist ist eine berufliche Veränderung oder auch die Veränderung der privaten Lebensumstände für die Kündigung der Mietwohnung verantwortlich, allerdings gibt es bei dem Mieter auch immer die Angst vor der finanziellen Doppelbelastung.

Sie möchten vorzeitig aus einem Mietvertrag heraus und haben bereits ein Nachmieter gefunden – aber jetzt stellt sich der Vermieter quer und akzeptiert den Nachmieter einfach nicht? Gibt es Rechte dazu? Was sagt das Mietrecht? (Symbolfoto: timyee/Shutterstock.com)

Insbesondere dann, wenn die Kündigungsfrist noch nicht als beendet angesehen werden kann, stellt sich für den Mieter die Frage, wie vorzeitig aus dem Mietvertragsverhältnis herausgekommen werden kann. Ein guter Lösungsansatz hierfür ist die Präsentation eines Nachmieters, sodass der Vermieter durch die vorzeitige Beendigung des Mietvertragsverhältnisses mit dem ursprünglichen Mieter keinerlei finanzielle Einbußen hinnehmen muss. Eine wichtige Frage in diesem Zusammenhang ist jedoch, ob ein Vermieter den Nachmieter überhaupt akzeptieren muss.
Der Vertrag wurde gekündigt und es scheint die perfekte Lösung in Sicht
Auf den ersten Blick ist es für einen Mieter immer die perfekte Lösung, wenn ein Nachmieter Interesse an den Mietwohnräumlichkeiten hat. Nicht selten wird hierbei jedoch die Rechnung ohne den Wirt gemacht, da die Einwilligung des Vermieters für den Nachmieter nun einmal unerlässlich ist. Landläufig hat sich dabei der Glaube eingebürgert, dass ein Mieter stets auf der rechtlich sicheren Seite ist, wenn dem Vermieter drei Nachmieter zur Auswahl präsentiert werden können[…]


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