Stellen Sie sich vor, Sie arbeiten loyal und engagiert in Ihrem Job – nur um festzustellen, dass neu eingestellte Kollegen in derselben Position über das Doppelte Ihres Gehalts kassieren. Diese schockierende Ungleichheit war der Auslöser für einen aufsehenerregenden Rechtsstreit. Ein wegweisendes Urteil des Landesarbeitsgerichts Mecklenburg-Vorpommern enthüllt nun: Wann dürfen Unternehmen neue Mitarbeiter wirklich deutlich besser bezahlen als langjährige Kollegen? Das Urteil des LAG MV zu Gehaltsunterschieden im Job klärt, wann ungleiche Bezahlung rechtens ist. | Symbolbild: KI generiertes Bild Das Wichtigste: Kurz & knapp Wichtigstes Ergebnis: Nur weil ein neuer Kollege im gleichen Job deutlich mehr verdient, haben Sie nicht automatisch Anspruch auf das gleiche Gehalt. Das Gericht sagte: Unterschiede bei Ausbildung und Erfahrung können höhere Gehälter rechtfertigen. Wer ist betroffen? Arbeitnehmer, die feststellen, dass neu eingestellte Kollegen für die gleiche Tätigkeit deutlich mehr verdienen als sie selbst. Praktische Konsequenzen: Es ist schwierig, eine Gehaltserhöhung nur wegen des besseren Gehalts eines neuen Kollegen gerichtlich durchzusetzen, wenn dieser nachweislich besser qualifiziert oder erfahrener ist. Arbeitgeber dürfen solche Unterschiede berücksichtigen. Hintergrundinf
Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de LG Frankfurt – Az.: 2-01 S 216/18 – Urteil vom 20.11.2019 Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Amtsgerichts Frankfurt am Main vom 30.07.2018 (Az. 32 C 686/17 (27)) wird zurückgewiesen. Die Kosten der Berufung hat der Kläger zu tragen. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Revision wird nicht zugelassen. Der […]