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Geblitzt in Hessen: OLG regelt Recht auf Einsicht in digitale Falldatei

Ganzen Artikel lesen auf: Bussgeldsiegen.de

Ein unachtsamer Augenblick, ein grelles Aufleuchten  – und prompt flattert in Hessen ein Bußgeldbescheid ins Haus. Doch wie können Sie überprüfen, ob bei der Geschwindigkeitsmessung wirklich alles mit rechten Dingen zuging, wenn die entscheidenden Daten verschlüsselt sind? Ein wegweisendes Urteil des OLG Frankfurt räumt jetzt mit dieser Unsicherheit auf und definiert neu, wie Betroffene Zugang zu den digitalen Beweismitteln erhalten können.

Das Wichtigste: Kurz & knapp

  • Wenn Sie in Hessen geblitzt wurden, gibt es jetzt klare Regeln, wie Sie die digitalen Beweise überprüfen können. Das betrifft Autofahrer, die in Hessen wegen zu schnellen Fahrens einen Bußgeldbescheid erhalten.
  • Sie oder Ihr Anwalt haben das Recht, die verschlüsselten digitalen Messdaten (‚Falldatei‘) einzusehen und zu überprüfen. Dafür müssen Sie aktiv werden: Entweder bei der Behörde in Kassel prüfen (kostenlos) oder eine Kopie erhalten und ggf. eigene Software kaufen.
  • Ziel ist herauszufinden, ob bei der Zuordnung von Foto und Geschwindigkeit zu Ihrem Fahrzeug Fehler passiert sind.
  • Wichtig: Diese Prüfung muss vor einem möglichen Gerichtstermin erfolgen. Das Gericht hat die Regeln geklärt, um mehr Transparenz beim Umgang mit digitalen Beweismitteln zu schaffen.

Quelle: OLG Frankfurt am Main (Az. 2 Orbs 233/24) vom 04. März 2025

Geblitzt in Hessen? Was das neue OLG-Urteil zur Akteneinsicht für Sie bedeutet

Ein unachtsamer Moment auf der Autobahn, ein kurzer Blick zu viel auf das Navigationsgerät, und schon ist es passiert: das unliebsame rote Aufleuchten des Blitzers. Für viele Autofahrer in Hessen folgt daraufhin oft ein Bußgeldbescheid, der nicht nur das Portemonnaie, sondern auch das Punktekonto in Flensburg belasten kann. Doch was, wenn Zweifel an der Messung aufkommen? Wie kann man als Betroffener überprüfen, ob bei der Geschwindigkeitsmessung alles mit rechten Dingen zugegangen ist? Genau diese Fragen standen im Mittelpunkt einer aktuellen Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt am Main (Az. 2 Orbs 233/24), die weitreichende Klarstellungen für den Zugang zu den Messdaten, der sogenannten „Falldatei“, mit sich bringt. Auch wenn das Gericht im konkreten Fall die Beschwerde eines Autofahrers aus formalen Gründen zurückwies, nutzten die Richter die Gelegenheit, um die Spielregeln für die Einsicht in diese digitalen Beweismittel für ganz Hessen neu zu justieren. Für Sie als Leser bedeutet das: Es gibt nun präzisere Vorgaben, wie Sie oder Ihr Anwalt an die entscheidenden Informationen gelangen können, um einen Bußgeldbescheid kritisch zu hinterfragen. Dieser Artikel beleuchtet das Urteil, erklärt die Hintergründe und zeigt auf, welche praktischen Konsequenzen sich daraus für Sie ergeben, wenn Sie selbst einmal in eine solche Situation geraten. Denn auch wenn juristische Texte oft komplex erscheinen, ist das Verständnis Ihrer Rechte der erste Schritt zu einer erfolgreichen Verteidigung.

Der Fall: Ein alltäglicher Tempoverstoß mit grundsätzlichen Fragen

Am Anfang stand ein Vorfall, wie er täglich auf deutschen Straßen geschieht: Herr K. (Name geändert) war am 4. Januar 2024 auf der Autobahn A 643 bei Kilometer 298,8 in Richtung Mainz unterwegs. Erlaubt waren an dieser Stelle 80 km/h. Das Messgerät erfasste Herrn K. jedoch mit einer Geschwindigkeit von 107 km/h, bereits nach Abzug der üblichen Toleranz. Die Überschreitung betrug somit 27 km/h….


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