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Schmerzensgeld bei Körperverletzung

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Gewalt erlitten? So erhalten Sie Schmerzensgeld!
Opfer einer Körperverletzung leiden nicht nur unter den physischen und psychischen Folgen des Angriffs, sondern oft auch unter finanziellen Belastungen. Arztkosten, verpasste Arbeitszeit und die Kosten für eine Therapie können schnell zu einer enormen Belastung werden. Wussten Sie, dass Sie als Opfer einer Körperverletzung Anspruch auf Schmerzensgeld haben? Dieses soll das erlittene Unrecht finanziell ausgleichen und Ihnen helfen, die Folgen der Tat besser zu bewältigen. In diesem Artikel erfahren Sie alles Wichtige über das Thema Schmerzensgeld bei Körperverletzung: von den rechtlichen Grundlagen über die Höhe des Anspruchs bis hin zu den Schritten, die Sie unternehmen müssen, um Ihr Recht durchzusetzen.

(Symbolfoto: Ideogram gen.)


Das Wichtigste: Kurz & knapp

Schmerzensgeld dient als immaterieller Schadensersatz, um psychisches und physisches Leid auszugleichen.
Grundlage des Schmerzensgeldanspruchs ist § 253 Abs. 2 BGB, der die Entschädigung immaterieller Schäden regelt.
Anspruchsvoraussetzungen: Vorliegen eines immateriellen Schadens, Rechtswidrigkeit der Handlung, Verschulden des Täters und Kausalität zwischen Tat und Verletzung.
Verschulden des Täters kann sowohl vorsätzlich als auch fahrlässig erfolgen.
Art der Körperverletzung beeinflusst die Höhe des Schmerzensgeldes, z. B. einfache oder schwere Körperverletzung.
Psychische Folgen wie PTBS können ebenfalls zu einem Schmerzensgeldanspruch führen.
Bemessung der Höhe orientiert sich an Schwere der Verletzung, Dauer der Heilung und bleibenden Folgen.
Schmerzensgeldtabellen bieten eine Orientierungshilfe, haben jedoch keine rechtliche Bindung.
Durchsetzung des Anspruchs erfolgt außergerichtlich oder ger[…]


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