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Fluggastrechteverordnung – Ausschluss eines Rückerstattungsanspruchs

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Ein Albtraum für jeden Urlauber: Der Flug wird annulliert und der Reiseveranstalter geht pleite. Kann man dann sein Geld direkt von der Fluggesellschaft zurückfordern? Das Landgericht Frankfurt hatte über diese brisante Frage zu entscheiden. Im Kern ging es um die Reichweite des Pauschalreiserechts im Fall einer Insolvenz. Zum vorliegenden Urteil Az.: 2/24 S 123/21 | | Kontakt

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: Landgericht Frankfurt am Main
  • Verfahrensart: Berufung
  • Rechtsbereiche: Fluggastrechte, Pauschalreiserecht, Insolvenzrecht

Beteiligte Parteien:

  • Kläger: Der Kläger, ein Fluggast, der eine Reise inklusive Flug über einen Vermittler/Veranstalter buchte.
  • Beklagte: Die Beklagte, das Luftfahrtunternehmen, dessen Flüge annulliert wurden.

Worum ging es in dem Fall?

  • Sachverhalt: Der Kläger buchte Flüge und weitere Reiseleistungen für eine Reise über einen Reisevermittler/Veranstalter. Die Flüge wurden annulliert, und der Vermittler/Veranstalter wurde zahlungsunfähig. Der Kläger forderte daraufhin den Flugpreis vom Luftfahrtunternehmen zurück.
  • Kern des Rechtsstreits: War der Anspruch auf Flugpreiserstattung gegen das Luftfahrtunternehmen ausgeschlossen, weil die Flüge Teil einer Pauschalreise waren und ein Anspruch gegen den insolventen Reiseveranstalter bestand?

Was wurde entschieden?

  • Entscheidung: Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Amtsgerichts wurde zurückgewiesen. Das Urteil des Amtsgerichts, das die Klage auf Erstattung des Flugpreises abwies, bleibt bestehen.
  • Begründung: Das Gericht begründete dies damit, dass ein Anspruch aus der Fluggastrechteverordnung ausgeschlossen ist, wenn ein Anspruch nach Pauschalreiserecht gegen den Reiseveranstalter besteht. Dies gilt auch, wenn der Reiseveranstalter insolvent ist. Die Buchung erfüllte die Kriterien einer Pauschalreise, unabhängig von der Bezeichnung des Vermittlers.
  • Folgen: Der Kläger erhält den Flugpreis nicht vom Luftfahrtunternehmen erstattet, sondern muss seine Forderung im Insolvenzverfahren des Reiseveranstalters oder gegen dessen Versicherung geltend machen.

Der Fall vor Gericht


Flugannullierung bei Pauschalreise: Landgericht verneint Erstattungsanspruch gegen Airline trotz Insolvenz des Reiseveranstalters

Ein komplexer Rechtsstreit um die Erstattung von Flugkosten nach einer pandemiebedingten Annullierung beleuchtet die schwierige Abgrenzung zwischen Reisevermittlern und Reiseveranstaltern sowie die Rechte von Fluggästen im Rahmen von Pauschalreisen, insbesondere wenn der Veranstalter insolvent wird. Das Landgericht Frankfurt am Main musste klären, ob ein Reisender sein Geld für annullierte Flüge direkt von der Fluggesellschaft zurückfordern kann, wenn die Flüge Teil einer Pauschalreise waren und der zuständige Reiseveranstalter zahlungsunfähig ist.

Buchung von Flug und Rundreise über Reisebüro: Ausgangslage des Rechtsstreits

Im März 2020 buchte eine Kundin für sich und einen Mitreisenden bei einem Anbieter in Heidelberg eine Reise nach Peru. Diese Buchung umfasste nicht nur die Flüge mit einer bestimmten Fluggesellschaft von Frankfurt über Madrid nach Lima und zurück, sondern auch eine 11-tägige Rundreise („Amazon to the Andes“), die von einem Drittunternehmen durchgeführt werden sollte, sowie zwei sogenannte Cash-Cards. Die Gesamtkosten beliefen sich auf über 8.000 Euro, wovon knapp 2.000 Euro auf die Flüge entfielen….


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