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Rechtsanwälte Kotz GbR

Feststellungsklage auf Nichtentzug des Pflichtteilsrechts durch letztwillige Verfügung

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Ein Familienstreit um das Erbe des Vaters landete vor Gericht, als ein Sohn trotz testamentarischer Enterbung seinen Pflichtteil einforderte. Doch sein erster Schritt vor das Oberlandesgericht Celle endete abrupt: Die Richter wiesen seine Klage ab. Der vermeintlich direkte Weg zur Klärung seines Anspruchs erwies sich als prozessual falsch gewählt. Zum vorliegenden Urteil Az.: 6 U 63/21 | | Kontakt

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: Oberlandesgericht Celle
  • Verfahrensart: Feststellungsklage
  • Rechtsbereiche: Erbrecht, Zivilprozessrecht

Beteiligte Parteien:

  • Kläger: Sohn aus erster Ehe, der gerichtlich feststellen lassen wollte, dass ihm sein Pflichtteilsrecht nach seinem verstorbenen Vater nicht entzogen wurde.
  • Beklagte: Die Ehefrau des Erblassers und eine Tochter aus zweiter Ehe, die im Testament als Erben eingesetzt wurden und die Berufung gegen das Urteil des Landgerichts eingelegt hatten.

Worum ging es in dem Fall?

  • Sachverhalt: Ein Vater (Erblasser) setzte seine Ehefrau und eine Tochter als Erben ein und entzog seinem Sohn aus erster Ehe im Testament den Pflichtteil. Zur Begründung verwies er auf dessen Verurteilung wegen Drogenhandels und Kontakte zu arabischen Großfamilien. Der Sohn erhob eine Klage, um gerichtlich feststellen zu lassen, dass ihm das Pflichtteilsrecht nicht wirksam entzogen wurde.
  • Kern des Rechtsstreits: Es ging darum, ob die Klage des Sohnes, mit der er nur die Unwirksamkeit des Pflichtteilentzugs festgestellt haben wollte, vor Gericht zulässig ist.

Was wurde entschieden?

  • Entscheidung: Das Oberlandesgericht Celle änderte das Urteil des Landgerichts und wies die Klage des Sohnes als unzulässig ab.
  • Begründung: Die Klage war unzulässig, weil es dem Sohn an einem ausreichenden Interesse an einer reinen Feststellung fehlte. Er hätte stattdessen eine Klage einreichen müssen, die direkt auf Auskunft über den Nachlass oder Zahlung des Pflichtteils gerichtet ist. In einer solchen Klage wäre die Frage, ob der Pflichtteil wirksam entzogen wurde, als Vorfrage automatisch geprüft worden.
  • Folgen: Mit der erhobenen Feststellungsklage hat der Sohn sein Ziel nicht erreicht.

Der Fall vor Gericht


OLG Celle: Feststellungsklage zur Pflichtteilsentziehung unzulässig – Leistungsklage hat Vorrang (§ 256 ZPO, § 2333 BGB)

Das Oberlandesgericht (OLG) Celle hat in einem aktuellen Fall entschieden, dass ein Sohn, dem sein Vater im Testament den Pflichtteil entzogen hatte, nicht einfach gerichtlich feststellen lassen kann, ob diese Entziehung wirksam ist. Eine solche Feststellungsklage sei unzulässig, da der Sohn stattdessen direkt auf Auskunft über den Nachlass oder auf Zahlung seines Pflichtteils hätte klagen müssen. Diese Entscheidung verdeutlicht die prozessualen Hürden im Erbrecht, insbesondere bei Streitigkeiten um die Pflichtteilsentziehung nach § 2333 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB).

Ausgangslage: Streit um Pflichtteil nach Pflichtteilsentziehung im Testament

Im Zentrum des Rechtsstreits stand das Erbe eines im Jahr 2020 verstorbenen Vaters. Zu seinen gesetzlichen Erben gehörten seine Ehefrau (die zweite Ehefrau), eine gemeinsame Tochter mit dieser Ehefrau, sowie ein Sohn und eine weitere Tochter aus seiner ersten Ehe. Eine weitere Tochter war bereits vor dem Vater verstorben. Der Sohn aus erster Ehe geriet in Konflikt mit den testamentarisch eingesetzten Erbinnen – der Ehefrau und der Tochter aus zweiter Ehe – bezüglich seines Pflichtteilsanspruchs….


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