Ein Routinevorgang wird zum finanziellen und rechtlichen Albtraum: Statt im Erdtank landeten Tausende Liter Heizöl durch eine falsche Leitung im Keller eines Hauses. Plötzlich steht die Eigentümerin vor massivem Schaden und der drängenden Frage: Wer haftet für dieses Desaster – der Lieferant, die Versicherung oder sie selbst? Ein komplexer Fall, der den Bundesgerichtshof beschäftigte.
Das Wichtigste: Kurz & knapp
- Die Kfz-Haftpflichtversicherung des Tanklasters muss für den entstandenen Heizölschaden zahlen, auch wenn der Schaden beim Arbeiten am stehenden Fahrzeug passiert ist.
- Betroffen sind Hausbesitzer, Lieferfirmen, Fahrer und deren Versicherungen bei Schäden durch falsche Handhabung von Fahrzeugen mit Arbeitsfunktionen (z. B. Pumpen).
- Praktisch heißt das: Schäden durch typische Arbeitsvorgänge eines Fahrzeugs (z. B. Abpumpen von Öl) sind oft über die Versicherung abgedeckt, auch wenn das Fahrzeug nicht fährt.
- Eigentümer müssen alte, nicht mehr genutzte Anschlüsse auf ihrem Grundstück nicht als Anlagenbetreiber haften, wenn diese endgültig stillgelegt sind, tragen aber die Verantwortung, solche Gefahrenstellen deutlich zu sichern oder zu kennzeichnen.
- Fahrer, der einen Fehler macht, haftet grundsätzlich selbst, aber der Arbeitgeber und die Kfz-Versicherung übernehmen meist die Kosten.
- Es ist wichtig, Gefahrenquellen klar zu markieren und Schäden sofort zu dokumentieren und der Versicherung zu melden, um Ansprüche geltend zu machen.
- Das Urteil gilt seit dem 16. Januar 2024 und bietet Betroffenen eine bessere Absicherung bei Unfällen, die beim sogenannten „Gebrauch“ eines Fahrzeugs entstehen, nicht nur beim „Betrieb“ (Fahren).
Quelle: Bundesgerichtshof (BGH) Az.: VI ZR 385/22 vom 16. Januar 2024
Heizöl-Albtraum im Keller: Wer zahlt, wenn der Tanklaster falsch liefert? BGH klärt Haftung und Versicherungsschutz
Stellen Sie sich vor, Sie bestellen Heizöl für den Winter. Der Tanklaster kommt, der Fahrer koppelt den Schlauch an, die Pumpe läuft – alles Routine. Doch dann der Schock: Statt im Erdtank landet das Öl literweise in Ihrem Keller. Ein Albtraum, der für Frau S., Miteigentümerin eines Hauses, zur bitteren Realität wurde. Fast 3000 Liter Heizöl flossen durch eine Fehlleitung direkt ins Gebäude, verursachten massive Schäden und verseuchten das Erdreich. Ein komplexer Rechtsstreit entbrannte: Wer muss für diesen immensen Schaden geradestehen? Die Lieferfirma? Der Fahrer? Dessen Arbeitgeber? Oder die Kfz-Haftpflichtversicherung des Tanklasters? Und trägt vielleicht sogar Frau S. selbst eine Mitschuld? Diese Fragen landeten schließlich vor dem Bundesgerichtshof (BGH), Deutschlands höchstem Zivilgericht. In seinem Urteil vom 16. Januar 2024 (Aktenzeichen: VI ZR 385/22) mussten die Richter knifflige juristische Details klären, die weitreichende Folgen für ähnliche Fälle haben. Es ging um die feine, aber entscheidende Unterscheidung zwischen dem „Betrieb“ und dem „Gebrauch“ eines Fahrzeugs und darum, was rechtlich überhaupt als gefährliche Anlage gilt. Das Urteil ist eine wichtige Lektion für Hausbesitzer, Lieferdienste und Versicherungen und zeigt, wie schnell aus einer alltäglichen Lieferung ein juristisches Minenfeld werden kann.
Der verhängnisvolle Fehler am Domschacht
Was war genau passiert? Auf dem Grundstück von Frau S. gab es einen unterirdischen Heizöltank, zugänglich über einen sogenannten Domschacht. In diesem Schacht mündeten zwei Einfüllstutzen. Einer führte, wie vorgesehen, zum funktionierenden Erdtank….