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Verkehrsunfall eines den Gehweg entgegen der Fahrtrichtung befahrenden Radfahrers mit Auto

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Ein Radfahrer, der verbotenerweise auf dem Gehweg fuhr und eine Einmündung überquerte, ohne anzuhalten, verursachte in Wiesbaden einen Unfall mit einem Auto. Das Amtsgericht Wiesbaden sprach den Radfahrer schuldig und verurteilte ihn zur Zahlung von Schadensersatz, da er gegen mehrere Verkehrsregeln verstoßen und leichtfertig gehandelt hatte. Der Autofahrer wurde von jeglicher Schuld freigesprochen. Zum vorliegenden Urteil Az.: 91 C 1333/15 | | Hilfe anfordern Das Wichtigste: Kurz & knapp Radfahren auf dem Gehweg ist für Erwachsene verboten, es sei denn, es ist ausdrücklich erlaubt oder ein Radweg ist vorhanden. Wird der Gehweg verkehrswidrig befahren, kann dies zu einer Haftung bei Unfällen führen. Selbst wenn die Sicht durch parkende Fahrzeuge eingeschränkt ist, muss der Radfahrer vorsichtig fahren. Die Rechtsprechung sieht das Befahren eines Gehwegs in entgegengesetzter Fahrtrichtung als höchst leichtfertig an. Ein Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung kann zu einer Haftung von 100% führen. Die Haftpflichtversicherung kann im Falle eines Unfalls nicht siempre die volle Schadenshöhe regulieren. Der Geschädigte kann einen Anspruch auf Schadensersatz und Ersatz von vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten haben. Der verursachende Radfahrer kann auch zur Zahlung von Zinsen auf den Schadensersatzanspruch verurteilt werden. Ein Mitverschulden des Fahrers des anderen Fahrzeugs kann die Haftung des Radfahrers nicht mindern, wenn der Fahrer vorsichtig gefahren ist. Die Kosten eines Rechtsstreits können dem verursachenden Radfahrer auferlegt werden. Gerichtsurteil klärt Haftungsfrage beim Radfahren auf Gehweg in Deutschland Radfahren auf dem Gehweg ist in Deutschland in den meisten Fällen verboten. Es gibt jedoch Ausnahmen


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