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Verkehrsunfall eines den Gehweg entgegen der Fahrtrichtung befahrenden Radfahrers mit Auto

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Ein Radfahrer, der verbotenerweise auf dem Gehweg fuhr und eine Einmündung überquerte, ohne anzuhalten, verursachte in Wiesbaden einen Unfall mit einem Auto. Das Amtsgericht Wiesbaden sprach den Radfahrer schuldig und verurteilte ihn zur Zahlung von Schadensersatz, da er gegen mehrere Verkehrsregeln verstoßen und leichtfertig gehandelt hatte. Der Autofahrer wurde von jeglicher Schuld freigesprochen. Zum vorliegenden Urteil Az.: 91 C 1333/15 | | Hilfe anfordern

Das Wichtigste: Kurz & knapp

  • Radfahren auf dem Gehweg ist für Erwachsene verboten, es sei denn, es ist ausdrücklich erlaubt oder ein Radweg ist vorhanden.
  • Wird der Gehweg verkehrswidrig befahren, kann dies zu einer Haftung bei Unfällen führen.
  • Selbst wenn die Sicht durch parkende Fahrzeuge eingeschränkt ist, muss der Radfahrer vorsichtig fahren.
  • Die Rechtsprechung sieht das Befahren eines Gehwegs in entgegengesetzter Fahrtrichtung als höchst leichtfertig an.
  • Ein Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung kann zu einer Haftung von 100% führen.
  • Die Haftpflichtversicherung kann im Falle eines Unfalls nicht siempre die volle Schadenshöhe regulieren.
  • Der Geschädigte kann einen Anspruch auf Schadensersatz und Ersatz von vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten haben.
  • Der verursachende Radfahrer kann auch zur Zahlung von Zinsen auf den Schadensersatzanspruch verurteilt werden.
  • Ein Mitverschulden des Fahrers des anderen Fahrzeugs kann die Haftung des Radfahrers nicht mindern, wenn der Fahrer vorsichtig gefahren ist.
  • Die Kosten eines Rechtsstreits können dem verursachenden Radfahrer auferlegt werden.

Gerichtsurteil klärt Haftungsfrage beim Radfahren auf Gehweg in Deutschland

Radfahren auf dem Gehweg ist in Deutschland in den meisten Fällen verboten. Es gibt jedoch Ausnahmen, zum Beispiel für Kinder bis zu acht Jahren oder bei baulichen Gegebenheiten, die das Radfahren auf der Straße unmöglich machen. Im Fall von Unfällen mit Radfahrern, die entgegen der Fahrtrichtung auf dem Gehweg unterwegs sind, stellt sich die Frage der Haftung und der Schuldfrage. Hierbei sind verschiedene Faktoren zu berücksichtigen, wie zum Beispiel die Verkehrssituation, das Verhalten des Fahrers und die Einhaltung der Straßenverkehrsordnung. Ob ein Radfahrer, der entgegen der Fahrtrichtung auf dem Gehweg fährt, im Falle eines Unfalls mit einem Auto haften muss, hängt von der jeweiligen Situation ab und wird im Einzelfall von den Gerichten entschieden. Ein aktuelles Urteil liefert nun weitere wichtige Einblicke in diese komplexe Rechtsfrage. Unsicher nach Ihrem Unfall? Wir helfen Ihnen weiter. Sie waren in einen Unfall als Radfahrer verwickelt und sind sich über Ihre Rechte unsicher? Wir verstehen die rechtlichen Feinheiten und haben langjährige Erfahrung in der erfolgreichen Vertretung von Mandanten in ähnlichen Fällen. Kontaktieren Sie uns noch heute für eine unverbindliche Ersteinschätzung Ihres Falles. Wir stehen Ihnen zur Seite, um Ihre Interessen zu wahren und das bestmögliche Ergebnis zu erzielen. Ersteinschätzung anfordern

Der Fall vor Gericht


Radfahrer auf Gehweg verursacht Unfall und haftet voll

Der Fall, der vor dem Amtsgericht Wiesbaden verhandelt wurde, dreht sich um einen Verkehrsunfall zwischen einem Radfahrer und einem Autofahrer. Der Vorfall ereignete sich am 1. September 2014 gegen 17:50 Uhr in Wiesbaden. Der Radfahrer befuhr widerrechtlich den Gehweg der Dötzheimer Straße in entgegengesetzter Fahrtrichtung….


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