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Verfügungsbeschränkung bei Zugewinngemeinschaft führt zur unrichtigen Grundbucheintragung

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Eine Ehefrau schenkt ihren Kindern Immobilien – doch der Ehemann spielt nicht mit und zieht vor Gericht. Der Streitpunkt: Hat die Frau damit fast ihr gesamtes Vermögen verschenkt und hätte sie dafür die Zustimmung ihres Mannes gebraucht? Das Oberlandesgericht München musste nun entscheiden, ob die Schenkung rechtens war. Zum vorliegenden Urteil Az.: 34 Wx 114/22 | | Kontakt

Das Wichtigste in Kürze

  • Bei der Verfügung eines Ehegatten über mehr als 90% seines Vermögens in einer Zugewinngemeinschaft ist die Zustimmung des anderen Ehegatten erforderlich.
  • Mehrere Rechtsgeschäfte, die eng zeitlich und sachlich verknüpft sind, sollten als eine wirtschaftliche Einheit betrachtet werden.
  • § 1365 BGB erfordert, dass der Erwerber bei Vertragsabschluss weiß, dass es sich um das gesamte Vermögen seines Gegenübers handelt.
  • Das Grundbuchamt muss prüfen, ob der Eintragende Verfügungsbeschränkungen unterliegt, um Fehler im Grundbuch zu vermeiden.
  • Das Gericht entschied, dass die Übertragung von Immobilien nicht ohne die Zustimmung des Ehegatten erfolgen könne, wenn nicht klar ersichtlich ist, dass der andere Ehepartner über ausreichend Vermögen verbleibt.
  • Das Urteil hebt eine vorherige Entscheidung des Amtsgerichts München auf und verpflichtet das Grundbuchamt, den Eintragungsantrag zu bearbeiten.
  • Der Beschluss betont die Bedeutung der Kenntnis des Erwerbers über den Umfang des verfügbaren Vermögens bei Ehegatten in einer Zugewinngemeinschaft.
  • Die rechtlichen Voraussetzungen und deren konkreter Nachweis sind wesentlich für die Gültigkeit von Vermögensverfügungen in einer Ehe.

Bedeutung der Vermögensverteilung in der Zugewinngemeinschaft: Ein richtungsweisender Fall

In einer Zugewinngemeinschaft, wie sie während einer ehelichen Gemeinschaft besteht, unterliegen Vermögenswerte bestimmten rechtlichen Rahmenbedingungen. Dazu zählt unter anderem das Immobilienrecht, welches die Eigentumsübertragung und Grundbucheintragung regelt. Bei der Vermögensverteilung kann es zu Verfügungsbeschränkungen kommen, die die Verfügungsfreiheit über gemeinsames Vermögen einschränken. Diese Einschränkungen haben weitreichende Rechtsfolgen und können Einfluss auf die grundbuchrechtliche Situation eines Ehepaares nehmen. Insbesondere bei Scheidungsfolgen ist es wichtig, die familienrechtlichen Aspekte und die rechtlichen Grundlagen zu verstehen, die die Grundbuchänderung betreffen. Fällt ein Vermögenswert in die Zugewinngemeinschaft, so sind auch deren Auswirkungen auf die Immobilienbewertung und den Vermögensschutz entscheidend. Im Folgenden wird ein konkreter Fall behandelt, der die Thematik und die damit verbundenen Herausforderungen illustriert.

Der Fall vor Gericht


Zustimmungserfordernis bei Vermögensverfügungen in der Zugewinngemeinschaft

Das Oberlandesgericht München hat in einem Beschluss grundlegende Klarstellungen zur Übertragung von Immobilienvermögen zwischen Ehepartnern in der Zugewinngemeinschaft getroffen. Im konkreten Fall ging es um die Schenkung einer Immobilie durch eine Ehefrau an eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), die von ihren zwei Kindern und einem Enkel gegründet wurde.

Rechtlicher Rahmen der Vermögensübertragung

Die im Güterstand der Zugewinngemeinschaft lebende Ehefrau hatte mit notarieller Urkunde vom 8. Oktober 2020 ein Grundstück in der A-Straße an die von ihren Nachkommen gegründete GbR übertragen. Bereits zuvor hatte sie eine weitere Immobilie in der B-Straße an eine andere GbR ihrer Kinder verschenkt….


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