Das Landgericht Karlsruhe hat entschieden, dass bei der Berechnung der Wertminderung eines Unfallfahrzeugs die Vorsteuerabzugsberechtigung des geschädigten Unternehmers zu berücksichtigen ist. Demnach ist die Wertminderung nur in Höhe des Nettobetrags zu erstatten, da der Unternehmer bei einem Verkauf des Fahrzeugs die Umsatzsteuer abführen müsste. Die Klägerin hat somit keinen Anspruch auf weitere Zahlungen über die bereits erstatteten 420,17 Euro hinaus.
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✔ Kurz und knapp
Der merkantile Minderwert ist als Schaden bei Verkehrsunfällen von umsatzsteuerpflichtigen Unternehmern nur in Höhe des Nettowertes zu erstatten.
Der Ersatzanspruch richtet sich auf den niedrigeren Verkaufswert des beschädigten Fahrzeugs nach Abzug der Umsatzsteuer.
Dies berücksichtigt, dass der Unternehmer bei Weiterverkauf des Fahrzeugs die Umsatzsteuer abführen muss.
Die merkantile Wertminderung eines Betriebsfahrzeugs ist daher um den Umsatzsteueranteil zu kürzen.
Ein Bruttobetrag ohne Umsatzsteuerabzug würde zu einer ungerechtfertigten Bereicherung des Unternehmers führen.
Die Reparaturkosten sind ebenso nur netto zu erstatten, da der Unternehmer hier den Vorsteuerabzug geltend machen kann.
Entscheidend ist der wirtschaftliche Schaden des Unternehmers, nicht ein fiktiver Bruttoschaden.
Verkehrsunfall: Gerichtsurteil klärt Wertminderung bei umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen
Verkehrsunfälle sind leider ein häufiges Vorkommnis auf unseren Straßen. Neben den oft schwer wiegenden Verletzungsfolgen für die Beteiligten, entstehen in der Regel auch erhebliche Sachschäden an den Fahrzeugen. Insbesondere der sogenannte „merkantile Minderwert“ ist hierbei ein vielbeachtetes Thema.
Dieser Minderwert bezieht sich darauf, dass ein Fahrzeug, das in einen Unfall verwickelt war, selbst nach einer ordnungsgemäßen Reparatur am Gebrauchtwagenmarkt oftmals einen geringeren Preis erzielt als ein unfallfreies Vergleichsmodell. Dies liegt daran, dass Käufer Bedenken haben, ob wirklich alle Schäden behoben wurden und das Fahrzeug noch zuverlässig ist.
Entscheidend ist, dass dieser Minderwert vom Schädiger oder seiner Versicherung erstattet werden muss. Allerdings stellt sich die Frage, in welcher Hö[…]