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E-Scooter-Fahrt mit 1,34 Promille – Fahreignungszweifel und MPU-Anordnung

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Das Verwaltungsgericht Ansbach hat die Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) für einen Antragsteller bestätigt, der mit 1,34 Promille Alkohol im Blut E-Scooter fuhr. Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass das Fehlen von Ausfallerscheinungen trotz hoher Blutalkoholwerte auf eine erhebliche Alkoholgewöhnung hinweist, was Zweifel an der Fahreignung des Antragstellers aufkommen lässt. Somit bleibt der Antragsteller vorerst ohne Fahrerlaubnis, bis er entweder ein positives MPU-Gutachten vorlegt oder auf die Erteilung der Fahrerlaubnis verzichtet. Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: AN 10 E 23.186 ➔

✔ Kurz und knapp


  • Eine E-Scooter-Fahrt mit 1,34 Promille Blutalkoholkonzentration kann auf Alkoholmissbrauch hindeuten.
  • Das Fehlen deutlicher Ausfallerscheinungen trotz hoher Alkoholisierung spricht für eine Alkoholgewöhnung.
  • Dies begründet Eignungszweifel zum Führen von Kraftfahrzeugen.
  • Die Behörde darf die Vorlage eines medizinisch-psychologischen Gutachtens anordnen.
  • Ohne fristgerechte Gutachtenvorlage darf sie von der Nichteignung ausgehen.
  • Die Ablehnung der Fahrerlaubnisneuerteilung war daher rechtmäßig.
  • Für eine einstweilige Anordnung zur Fahrerlaubniserteilung besteht keine hinreichende Erfolgsaussicht.
  • Der Antrag auf einstweilige Anordnung wurde daher zu Recht abgelehnt.

E-Scooter-Fahrt mit 1,34 Promille: Gericht bestätigt Führerscheinentzug und MPU-Anordnung

Die Nutzung von E-Scootern hat in den letzten Jahren deutlich zugenommen und ist mittlerweile fester Bestandteil des Stadtbildes in vielen Regionen Deutschlands geworden. Allerdings gehen mit dieser neuen Mobilitätsform auch spezifische rechtliche Herausforderungen einher. Eine besonders brisante Thematik ist der Konsum von Alkohol im Zusammenhang mit der Nutzung von E-Scootern. Ähnlich wie beim Führen eines Kraftfahrzeugs unter Alkoholeinfluss kann auch eine E-Scooter-Fahrt unter Alkoholeinfluss schwerwiegende rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Denn auch E-Scooter-Fahrer müssen die Fahrtüchtigkeit und Verkehrssicherheit gewährleisten. Liegen Anhaltspunkte für einen Alkoholmissbrauch vor, kann dies Zweifel an der generellen Eignung zum Führen von Fahrzeugen im Straßenverkehr begründen. Im Folgenden werden wir uns daher mit einem konkreten Gerichtsurteil zu einer E-Scooter-Trunkenheitsfahrt und den daraus resultierenden rechtlichen Konsequenzen befassen. Dies soll ein besseres Verständnis für die komplexen Zusammenhänge in diesem Rechtsgebiet vermitteln.

Rechtliche Unterstützung bei E-Scooter-Fahrten unter Alkoholeinfluss

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✔ Der Fall vor dem Verwaltungsgericht Ansbach


E-Scooter-Fahrt unter Alkoholeinfluss führt zu Führerscheinentzug und MPU-Anordnung

Der Fall dreht sich um einen Antragsteller, der im September 2021 mit einem E-Scooter und einer Blutalkoholkonzentration von 1,34 Promille von der Polizei angehalten wurde….


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