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Berufsunfähigkeitsversicherung – Rücktritt wegen Verschweigen von Gesundheitsstörungen

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Berufsunfähigkeitsversicherung: Gericht sieht Verletzung der Anzeigepflicht
Im vorliegenden Fall ging es um die Klage einer Versicherten gegen ihre Berufsunfähigkeitsversicherung, die aufgrund verschwiegener Vorerkrankungen den Rücktritt vom Vertrag erklärte; das Gericht wies die Klage ab, da die Versicherung aufgrund nachweislich arglistig verschwiegener Gesundheitsinformationen zum Rücktritt berechtigt war.

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Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 1 O 79/22 >>>


✔ Das Wichtigste in Kürze

Die Klage einer Versicherten gegen ihre Berufsunfähigkeitsversicherung wurde abgewiesen, weil die Versicherung wegen arglistig verschwiegener Vorerkrankungen wirksam vom Vertrag zurückgetreten war.
Das Gericht befand, dass die Versicherte ihre Anzeigepflicht verletzt hatte, indem sie relevante Gesundheitsstörungen bei Vertragsabschluss nicht angab, was zur Leistungsfreiheit der Versicherung führte.
Der Versicherer hatte den Rücktritt vom Vertrag fristgerecht erklärt und war somit nicht zur Leistung verpflichtet.
Der Entscheidungsgrund lag insbesondere in der Bewertung der verschwiegenen Rückenprobleme und anderer Erkrankungen der Klägerin als nicht unerheblich.
Die Klägerin konnte nicht überzeugend darlegen, dass die verschwiegenen Gesundheitsprobleme für den Abschluss der Versicherung irrelevant gewesen wären.
Das Gericht sah es als bewiesen an, dass die Klägerin bei der Antragsstellung wissentlich falsche Angaben gemacht hatte, was einer arglistigen Täuschung gleichkommt.
Auch die Behauptung der Klägerin, durch einen Versicherungsmitarbeiter falsch beraten worden zu sein, konnte nicht überzeugen.
Die Entscheidung unterstreicht die Bedeutung einer vollständigen und wahrheitsgemäßen Beantwortung der Gesundheitsfragen bei Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung.


Anzeigepflicht bei Berufsunfähigkeitsversicherungen
Bei Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung sind Versicherungsnehmer verpflichtet, alle gesundheitlichen Beeinträchtigungen vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben. Diese Anzeigepflicht ist entscheidend, da das Risiko und die Vertragsbedingungen auf Basis der Gesundheitsdaten berechnet werden.

Werden relevante Vorerkrankungen verschwiegen, kann der Versicherer unter bestimmten Voraussetzung[…]


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