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Rechtsanwälte Kotz GbR

Rechtliche Aspekte des Betrieblichen Gesundheitsmanagements (BGM)

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Jeder Arbeitgeber hat gegenüber seinen Arbeitnehmern eine Fürsorgepflicht, sodass die Gesundheit des Arbeitnehmers geschützt werden muss. Nicht zuletzt aus diesem Grund gibt es in den meisten Unternehmen ein Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM). Hierunter wird ein strategisch ausgerichteter Ansatz verstanden, der die Zielsetzung der Gesunderhaltung sowie der Förderung und Erhaltung des Wohlbefindens der Arbeitnehmer in dem Unternehmen verfolgt. Mittels gezielter Maßnahmen soll der Arbeitgeber sowohl die physische als auch die psychische Arbeitnehmergesundheit stärken und dadurch einen langfristigen Erhalt sichern.

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✔ Das Wichtigste in Kürze

Das Betriebliche Gesundheitsmanagement (BGM) ist für Arbeitgeber in Deutschland nicht nur aus Fürsorgepflicht gegenüber den Arbeitnehmern gesetzlich vorgeschrieben, sondern dient auch der Erhöhung der Produktivität und Zufriedenheit der Arbeitnehmer, indem krankheitsbedingte Ausfälle reduziert und die allgemeine Arbeitsatmosphäre verbessert werden.

Grundlegende Verpflichtungen des Arbeitgebers: Jeder Arbeitgeber hat eine Fürsorgepflicht, die Gesundheit der Arbeitnehmer zu schützen und zu fördern. Dies umfasst sowohl physische als auch psychische Aspekte der Gesundheit.
Nutzen des BGM für Arbeitgeber und Arbeitnehmer: Durch gezielte Maßnahmen des BGM können krankheitsbedingte Ausfälle reduziert, die Produktivität gesteigert und das Betriebsklima sowie die Arbeitnehmerbindung verbessert werden.
Rechtliche Grundlagen des BGM: Das BGM stützt sich auf verschiedene Gesetze, darunter das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG), das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und Teile des Sozialgesetzbuchs (SGB).
Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG): Verpflichtet Arbeitgeber zu Gefährdungsbeurteilungen, angemessenen Präventivmaßnahmen und zur Bereitstellung von Schutzausrüstung sowie arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen.
Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG): Räumt dem Betriebsrat Mitbestimmungsrechte bei der Umsetzung von BGM-Maßnahmen ein, einschließlich Arbeitsplatzgestaltung und Gesundheitsförderungsprogrammen.
Psychische Belastungen: Arbeitgeber sind verpflichtet, psychische Belastungen am Arbeitsplatz zu erfassen und zu minimieren. Maßnahmen können von Stressmanagement bis zur Förderung der Work-Life-Balance reichen.
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