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Zugewinnausgleich bei Scheidung

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Es gibt keine Garantie in der Liebe. Diese alte Weisheit bewahrheitet sich jedes Jahr aufs Neue, wenn zwei Menschen, die sich einst für einen gemeinsamen Lebensweg entschieden haben, die Entscheidung zur Trennung fällen. Diese Entscheidung führt natürlich zu wesentlichen Veränderungen im Leben, wobei insbesondere auch der finanzielle Aspekt berücksichtigt werden muss. Bei einer Ehe, die im Zugewinn geführt wurde, muss nach der Trennung der Zugewinnausgleich geklärt werden.

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✔ Das Wichtigste in Kürze

Zugewinnausgleich ist relevant bei Scheidungen und betrifft den Vermögenszuwachs der Partner während der Ehe.

Rechtsgrundlage ist das Familienrecht des BGB.

Berechnung erfolgt durch Vergleich von Anfangs- und Endvermögen.

Anfangsvermögen wird inflationsbereinigt.
Endvermögen beinhaltet aktuelle Werte und Schulden.

Schenkungen und Erbschaften werden meist nicht einbezogen.

Ausnahmen bestehen bei persönlichem Eigentum und Sonderregelungen in Eheverträgen.

Schulden werden in die Berechnung miteinbezogen.

Unterscheidung zwischen Einzelschulden und gemeinsamen Schulden.

Zugewinnausgleich kann außergerichtlich oder gerichtlich geregelt werden.

Eheverträge können spezielle Regelungen enthalten.

Der Notar spielt eine zentrale Rolle bei der Ermittlung und Bewertung des Zugewinns.
Häufige Probleme: Bewertung von Vermögenswerten, nichtdeklarierte Vermögenswerte, Erbschaften und Schenkungen.
Zugewinnausgleich ist steuerfrei, kann aber Schenkungssteuer nach sich ziehen.
Unterschiede bei Lebenspartnerschaften und Ehen bezüglich des Zugewinnausgleichs.

Der Zugewinnausgleich bei einer Scheidung stellt sicher, dass der während der Ehe erwirtschaftete Vermögenszuwachs gerecht zwischen den Partnern aufgeteilt wird. (Symbolfoto: Andrey_Popov /Shutterstock.com)

Bei dem Zugewinnausgleich handelt es sich um ein Verfahren, das seine Rechtsgrundlage in dem Familienrecht des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) hat. Mit dem Zugew[…]


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