Gericht ordnet Rückübertragung von Grundstücks-Miteigentum nach Scheidung an
Das Oberlandesgericht Brandenburg hat in seinem Urteil (Az.: 13 UF 65/23) entschieden, dass die Antragsgegnerin ihr hälftiges Miteigentum an einem Grundstück auf ihren ehemaligen Ehemann, den Antragsteller, gegen Zahlung eines Betrags zurückübertragen muss, wobei diese Entscheidung im Kontext eines Scheidungsverbundverfahrens und der damit verbundenen Zugewinnausgleichsansprüche zu sehen ist. Der Fall betont die juristische Auseinandersetzung um eine ehebedingte Zuwendung und deren Rückabwicklung nach der Scheidung, wobei die besonderen Umstände der Ehe, die Dauer des Alleineigentums des Antragstellers vor der Ehe, und die Unzumutbarkeit der Aufrechterhaltung des Miteigentums für den Antragsteller hervorgehoben wurden.
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✔ Das Wichtigste in Kürze
Der Antragsteller übertrug während der Ehe unentgeltlich eine Grundstückshälfte an die Antragsgegnerin, was später als ehebedingte Zuwendung klassifiziert und nach der Scheidung zur Rückübertragung führte.
Das Gericht ordnete die Rückübertragung der Miteigentumshälfte an den Antragsteller gegen eine Ausgleichszahlung an, wobei es besonders die kurze Ehedauer, den Zweck der Übertragung und die Altersvorsorge des Antragstellers berücksichtigte.
Der Antragsteller ist besonders auf das Grundstück für seine Altersvorsorge angewiesen, weshalb die Aufrechterhaltung des Miteigentums als unzumutbar bewertet wurde.
Die Antragsgegnerin hat den Anspruch des Antragstellers auf Zugewinnausgleich anerkannt, was im Kontext der Rückübertragungsverpflichtung relevant wurde.
Die Beurteilung der Unzumutbarkeit berücksichtigte auch die Wahrscheinlichkeit einer Teilungsversteigerung und die damit verbundene potenzielle Unmöglichkeit der Nutzung des Grundstücks durch den Antragsteller.
Die Höhe des Wertausgleichs für die Rückübertragung wurde unter Berücksichtigung verschiedener Faktoren, einschließlich einer vorherigen Ausgleichszahlung für den Zugewinnausgleich, festgelegt.
Die Rückübertragungspflicht nach der Scheidung
Bei einer Scheidung stellt sich häufig die Frage nach dem Umgang mit gemeinsam erworbenen Vermögenswerten. Insbesondere bei Immobilien, die oft den größten Vermögenswert darstellen, sind die rechtlichen Rahmenbedingun[…]