Ein Berliner Mieterpaar kämpft gegen massive Wasserschäden in ihrer Wohnung, verursacht durch eine Dachsanierung der Eigentümer. Nach wiederholten Wassereinbrüchen und Stromausfällen schaltet das Amtsgericht Schöneberg ein und zwingt die Eigentümer zum Handeln. Der Fall wirft ein Schlaglicht auf die Verantwortung von Eigentümern und Nießbrauchern bei umfangreichen Sanierungsarbeiten. Zum vorliegenden Urteil Az.: 17 C 125/21 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Amtsgericht Schöneberg Datum: 08.12.2021 Aktenzeichen: 17 C 125/21 Verfahrensart: Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Verfügung Rechtsbereiche: Mietrecht, Zivilprozessrecht Beteiligte Parteien: Verfügungskläger: Mieter einer 4-Zimmer-Wohnung, die durch Regenwasser Schäden erlitten hatten. Ihr wesentliches Argument war, dass die Vermieter als auch die Hauseigentümer verpflichtet seien, Maßnahmen zur Behebung der Schäden und Verhinderung weiterer Wassereinbrüche zu ergreifen. Verfügungsbeklagte: Eigentümer und Vermieter des Gebäudes. Sie argumentierten, dass die Zustellung der einstweiligen Verfügung unwirksam war, da bestimmte eidesstattliche Versicherungen nicht beigefügt waren. Zudem sahen sie sich nicht in der Verpflichtung, die Störungen zu beseitigen, da der Eigentümer ein Nießbrauchsrecht eingeräumt hatte. Um was ging es? Sachverhalt: Die Mieter der im dritten OG gelegenen Wohnung berichteten von erheblichen Regenwasserschäden infolge von Dachsanierungsarbeiten. Trotz Bitten um Abhilfe und ergriffenen Sofortmaßnahmen kam es weiterhin zu Wassereinbrüchen, die sogar die Stromzufuhr beeinträchtigten. Die Mieter verlangten eine einstweilige Verfügung zur Beseitigung der Schäden. Kern des Rechtsstreits: Es ging um die Frage, ob die Zustellungen der einstweiligen Verfügung formal korrekt waren und ob die Vermieter und Eigen
Ganzen Artikel lesen auf: Strafrechtsiegen.de Urteil: Lange Freiheitsstrafen bei Bagatelldelikt – OLG Hamm entscheidet Das Gericht hat entschieden, dass trotz geringen Schadens die Verhängung kurzer Freiheitsstrafen gerechtfertigt war, um auf den Angeklagten einzuwirken. Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: III-5 RVs 76/14 >>> Die Verhängung einer nicht nur kurzfristigen Freiheitsstrafe bei Bagatelldelikten ist in Deutschland […]