Durchbruch: Gericht sieht Ausnahme bei Prozesskostenhilfe trotz Fehler des Klägers
In einem Fall vor dem Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg ging es um die Aufhebung der Prozesskostenhilfebewilligung für einen Kläger, der es versäumt hatte, dem Gericht eine wesentliche Besserung seiner Einkommensverhältnisse mitzuteilen; der Kläger hatte nach der Bewilligung wieder eine Arbeit aufgenommen und ein deutlich höheres Einkommen erzielt, was er dem Gericht nicht unverzüglich mitgeteilt hatte.
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✔ Das Wichtigste in Kürze
Die sofortige Beschwerde des Klägers gegen die Aufhebung der Prozesskostenhilfe wurde angenommen, da ein atypischer Fall vorlag, der es rechtfertigte, von der Aufhebung abzusehen.
Trotz der wesentlichen Besserung seiner Einkommensverhältnisse blieb der Kläger prozesskostenhilfebedürftig, da sein Einkommen nach Abzug von Steuern, Sozialversicherungsbeiträgen und Freibeträgen die Grenze für die Festsetzung von Monatsraten unterschritt.
Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hob den Beschluss des Arbeitsgerichts Berlin auf und entschied, dass die Prozesskostenhilfe nicht aufgehoben werden sollte.
Das Gericht berücksichtigte die sprachlichen Schwierigkeiten des Klägers und seine mangelnde Erfahrung im Schriftverkehr.
Die Entscheidung gegen die Aufhebung basierte auf der Annahme, dass eine Aufhebung der Prozesskostenhilfe eine unverhältnismäßige Härte für den Kläger und seine Familie darstellen würde.
Eine Aufhebung hätte zu einer erheblichen finanziellen Belastung des Klägers geführt, ohne dass dieser vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hatte.
Das Gericht betonte, dass in atypischen Fällen eine andere Entscheidung als die Aufhebung der Prozesskostenhilfe zulässig sei.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens wurden nicht erstattet, und die Rechtsbeschwerde wurde nicht zugelassen.
Prozesskostenhilfe: Mitteilungspflicht nicht vernachlässigen
Die Prozesskostenhilfe (PKH) ermöglicht es finanziell schwächeren Personen, einen Prozess zu führen. Wird dem Gericht jedoch eine Verbesserung der Einkommensverhältnisse nicht unverzüglich mitgeteilt, kann dies zur Aufhebung der PKH-Bewilligung führen. Häufig sind die Folgen einer unterlassenen Mitteilung drastisch.
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