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Steigt man stark alkoholisiert in ein Taxi ein und muss man sich dann im Taxi übergeben, muss man als Fahrgast die vollen Reinigungskosten des Taxis tragen. Hält der Taxifahrer hingegen nicht an, obwohl man ihn darauf hingewiesen hat, dass man sich überheben muss, trägt der Taxifahrer an der Verschmutzung seines Taxis ein Mitverschulden von mindestens 50 % (AG München, Urteil vom 02.09.2010, Az: 271 C 11329/10).[…]