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Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit aufgrund psychischer Erkrankungen

Ganzen Artikel lesen auf: Sozialrechtsiegen.de

Richtungsweisendes Urteil: Psychische Leiden als Erwerbsminderungsgrund anerkannt
Das Sozialgericht Nordhausen verpflichtete die Beklagte, der Klägerin wegen voller Erwerbsminderung aufgrund psychischer und physischer Erkrankungen befristet Rente zu gewähren, nachdem frühere Bescheide die Leistungsfähigkeit der Klägerin für den Arbeitsmarkt anders eingeschätzt hatten.

Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: S 20 R 1842/13 >>>


✔ Das Wichtigste in Kürze

Das Gericht entschied, dass die Klägerin aufgrund ihrer psychischen und physischen Gesundheitsprobleme voll erwerbsgemindert ist und somit Anspruch auf eine befristete Rente hat.
Die vorherigen Entscheidungen der Beklagten, die ein Leistungsvermögen für leichte bis mittelschwere Arbeiten annahmen, wurden aufgehoben.
Die Klägerin litt unter mehreren Erkrankungen, darunter rezidivierende depressive Störungen und chronische Schmerzsyndrome, die ihre Arbeitsfähigkeit beeinträchtigten.
Ein psychiatrisches Gutachten belegte die vollständige Aufhebung des Leistungsvermögens der Klägerin für Tätigkeiten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt.
Die Rente wurde befristet gewährt, mit der Perspektive, dass eine Besserung des Leistungsvermögens durch medizinische Behandlung und Rehabilitation möglich sei.
Die Kosten des Verfahrens wurden zwischen der Klägerin und der Beklagten geteilt.
Die Entscheidung beruhte auf umfassenden medizinischen Gutachten und Befundberichten, die die Erkrankungen und deren Auswirkungen auf die Arbeitsfähigkeit der Klägerin detailliert darlegten.
Die Berücksichtigung der psychiatrischen Erkrankung spielte eine entscheidende Rolle für das Urteil zugunsten der vollen Erwerbsminderungsrente.


Psychische Erkrankungen als Ursache für Erwerbsminderung
Psychische Erkrankungen stellen eine häufige Ursache für verminderte Erwerbsfähigkeit und damit den Anspruch auf Rente dar. Die Bandbreite reicht von Depressionen und Angststörungen über Psychosen bis hin zu Persönlichkeitsstörungen. Entscheidend für die Anerkennung als Erwerbsminderungsgrund sind die Schwere der Erkrankung und deren nachhaltige Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit im Erwerbsleben.

Neben der medizinischen Beurteilung spielen auch soziale Faktoren wie Qualifikation, bisheriger[…]


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