OLG Koblenz: Keine zusätzliche Invaliditätsleistung für Unfallrentnerin
In dem Fall vor dem OLG Koblenz, Az.: 10 U 1299/14, wurde die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Mainz zurückgewiesen. Die Klägerin hatte erfolglos zusätzliche Leistungen aus einer privaten Unfallversicherung geltend gemacht, da das Gericht entschied, dass die Versicherungsbedingungen keinen Anspruch über die bereits geleistete Zahlung hinaus begründen.
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✔ Das Wichtigste in Kürze
Die Klägerin forderte zusätzliche Leistungen aus ihrer Unfallversicherung, nachdem sie einen Arbeitsunfall erlitten hatte.
Das Gericht bestätigte die Entscheidung der Vorinstanz, wonach der Versicherungsvertrag und die besonderen Bedingungen keinen Anspruch auf die geforderten zusätzlichen Zahlungen gewährten.
Die Versicherung hatte basierend auf den vereinbarten Bedingungen bereits eine Kapitalleistung erbracht, die der Invaliditätsstufe der Klägerin entsprach.
Die Klägerin interpretierte den Versicherungsvertrag so, dass ihr neben einer monatlichen Rente auch eine Kapitalleistung zustünde, was das Gericht nicht bestätigte.
Die Bedingungen der Unfallversicherung wurden nicht als überraschend oder missverständlich eingestuft, und die Berechnung der Leistungen basierte auf dem vereinbarten Umfang.
Die Klägerin hatte bereits Zahlungen von anderen Unfallversicherungen erhalten, die jedoch keinen Einfluss auf den vorliegenden Fall hatten.
Das Gericht lehnte die Berufung ab, da keine neuen Beweise oder Argumente vorgebracht wurden, die eine andere Entscheidung rechtfertigen würden.
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