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Anspruch auf Arbeitsbefreiung / Urlaub wegen Coronra?

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Hat ein Arbeitnehmer in Coronakrisenzeiten einen Anspruch auf eine Arbeitsbefreiung
Die aktuell in Deutschland vorherrschende Corona-Krise hat durchaus bereits ihre Auswirkungen auf das alltägliche Leben des Menschen gezeigt. Das öffentliche Leben ist weitestgehend zum Erliegen gekommen, wovon natürlich auch die Schulen sowie die Kindertagesstätten betroffen gewesen sind. Diese Maßnahmen wurden von der Bundesregierung angeordnet, damit die Infektionskette verlangsamt oder sogar unterbrochen werden kann. Was natürlich als notwendige und auch nachvollziehbare Maßnahme daherkommt stellt viele Eltern, die im aktiven Arbeitsleben stehen, vor gravierende Probleme. Zwar bieten unzählige Arbeitnehmer hierzulande mittlerweile die Möglichkeit der Home-Office-Arbeit an, allerdings löst diese Maßnahme bei Weitem nicht alle Probleme. Neben dem Umstand, dass eine konzentrierte Arbeitsperformance in den eigenen vier Wänden nur schwerlich mit der fordernden Aufgabe der Kindesbetreuung vereinbar ist, gibt es überdies auch Berufszweige, in denen ein Home-Office überhaupt nicht realisierbar ist. Dementsprechend stellen sich auch zahlreiche Arbeitnehmer, die in eben jenen Berufen tätig sind, die Frage, ob sich aufgrund der Corona-Krise und den damit verbundenen Maßnahmen der Schul- sowie auch Kita-Schließungen automatisch ein Rechtsanspruch auf eine Arbeitsbefreiung ergibt.

Symbolfoto: Von Shyntartanya /Shutterstock.com

Auch wenn die Fürsorgepflicht gegenüber den eigenen Kindern zweifelsohne eine Pflicht der Eltern ist, so kollidiert sie doch mit den rechtlichen Verpflichtungen aus dem Arbeitsvertrag heraus. Dementsprechend muss an dieser Stelle, auch wenn dies eine sehr schlechte Nachricht für die Eltern darstellt, eindeutig gesagt werden, dass aufgrund der Schul- bzw. Kita-Schließungen kein Rechtsanspruch eines Arbeitnehmers auf eine Befreiung von der Arbeitspflicht besteht. Dies gilt sowohl auf bezahlter Ebene als auch auf der unbezahlten Ebene und ist auch unabhängig von dem Umstand, dass sich ein Arbeitnehmer gegenüber dem Arbeitgeber abmeldet.

Wer aufgrund der aktuellen Situation einfach der Arbeit fern und in den heimischen vier Wänden verbleibt riskiert die Abmahnung seitens des Arbeitgebers. Dieses Verhalten kann,[…]


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