Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Fahrzeugkaufvertrag – Rücktritt trotz Reparatur des Mangels vor Erklärung des Rücktritts

Ganzen Artikel lesen auf: Autorechtonline.de

Rücktritt trotz Reparatur: Gericht urteilt zu Fahrzeugmangel und Vertragsaufhebung
Im Fall des AG Neukölln – Az.: 10 C 521/14 wurde entschieden, dass die Klägerin keinen Anspruch auf Rückabwicklung eines Kfz-Kaufvertrages hat, trotz eines behobenen Getriebeschadens vor der Rücktrittserklärung, da zum Zeitpunkt des Rücktritts kein Sachmangel nachgewiesen wurde. Die Klage wurde abgewiesen und die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.

[toc]

Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 10 C 521/14 >>>


✔ Das Wichtigste in Kürze

Klägerin begehrt Rückabwicklung des Kaufvertrags für einen Mercedes Benz A 170 CDI aufgrund eines Getriebeschadens.
Getriebeschaden wurde vor der Rücktrittserklärung repariert; die Kosten teilweise von einer Garantie gedeckt.
Klägerin verlangte erfolglos die Übernahme der restlichen Reparaturkosten durch den Beklagten.
Klägerin trat vom Kaufvertrag zurück und forderte den Kaufpreis zurück.
Gericht wies die Klage ab, da kein Sachmangel zum Zeitpunkt des Rücktritts nachgewiesen wurde.
Kosten des Rechtsstreits muss die Klägerin tragen.
Urteil ist vorläufig vollstreckbar, Vollstreckung kann gegen Sicherheitsleistung abgewendet werden.


Der Rücktritt vom Kaufvertrag bei Fahrzeugmängeln
Wer ein mangelhaftes Fahrzeug erwirbt, hat grundsätzlich das Recht vom Kaufvertrag zurückzutreten. Dieses Rücktrittsrecht folgt aus den gesetzlichen Bestimmungen und soll Verbraucher vor Fahrzeugen mit erheblichen Mängeln schützen. Allerdings müssen hierfür bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.

So muss der Sachmangel bereits bei Gefahrübergang, also beim Erwerb, vorhanden gewesen sein. Zudem müssen Käufer zunächst die Nacherfüllung verlangen und dem Verkäufer Gelegenheit zur Mängelbeseitigung geben. Erst wenn sämtliche Reparaturversuche erfolglos blieben, berechtigt dies zum Rücktritt vom Vertrag. Ob und wann die Voraussetzungen dafür vorliegen, ist im Einzelfall zu prüfen.

Ihr Recht auf Rücktritt verstehen und durchsetzen. Haben Sie Schwierigkeiten mit einem Fahrzeugkaufvertrag? Stellen Sie jetzt unverbindlich Ihre Anfrage für eine Ersteinschätzung und erhalten Si[…]


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv