Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Lärmbelästigung durch Autoposer – welche Bußgelder drohen?

Ganzen Artikel lesen auf: Bussgeldsiegen.de

Ein fetter, lauter Auspuff ist einer der Synonyme für Autoposer. Jedoch wird die daraus entstehende Lärmbelastung für viele Unbeteiligte zu einem Ärgernis und zu einer Belastung. In Deutschland drohen zum Beispiel für das unnötige Aufheulen des Motors, übermäßiger Lärm durch veränderte Auspuffanlagen, das unangemessene Hupen und das unnötige Beschleunigen oder Abbremsen (sogenannte „Autoposer-Verhalten“) Bußgelder.
Auto-Posing: Ärgerliche Selbstdarstellung im Straßenverkehr
Tiefer, breiter, schneller und vorzugsweise eines – lauter!  Wer sich der Leidenschaft des Fahrzeugs vollkommen hingibt, wird zwangsläufig beim Tuning landen. In diesem Bereich kann ein fahrzeugaffiner Mensch wahrlich sehr viel Geld investieren, doch das Ergebnis kann sich sehen lassen. Eben darum geht es ja schließlich beim Tuning. Wer sein Fahrzeug richtig mit Umbauten versieht, möchte in erster Linie Aufmerksamkeit damit generieren. Rasch ist die Grenze zum Autoposing überschritten und in der Regel sind die Fahrzeuge dabei lauter, als es die Polizei erlaubt. Den wenigsten Autoposern ist dabei der Umstand bewusst, dass der Bußgeldkatalog für die Lärmbelästigung merkliche Bußgelder vorsieht und dass es eben nicht nur bewundernde Blicke für das Fahrzeug geben kann.

Obgleich die Definition des Autoposers in Deutschland noch relativ jung ist, gibt es aber dennoch einige wichtige Merkmale zur Abgrenzung. Das wichtigste Merkmal dabei ist, dass an dem Fahrzeug etliche Tuning-Maßnahmen vorgenommen wurden und dass die Fahrzeuge durch den Betrieb sehr viel Lärm erzeugen.
Lästiges Imponierverhalten – Die Problematik des Posens
Verursachen Autoposer eine unnötige Lärmbelästigung bei der Nutzung ihres Autos, müssen sie mit einem Bußgeld von 80 EUR rechnen (Symbolfoto: GooGag/Shutterstock.com)

Obwohl es die wenigsten Autoposer wirklich nachvollziehen können, stellt das Autposen vorwiegend für die Anwohner in einer Stadt eine echte Zumutung dar. Zwar werden die meisten Autoposer das Argument anbringen, dass sie ihr Fahrzeug schließlich durch die Stadt bewegen und dabei nicht einmal die zulässige Höchstgeschwindigkeit in der Stadt überschreiten, allerdings kann Lärm zu einer Belästigung für die Menschen in einer Stadt werden, die in dieser Stadt leben.

[…]


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv