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Integrationsamtszustimmung zur ordentlichen Kündigung eines Schwerbehinderten

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Integrationsamtszustimmung zur Kündigung von Schwerbehinderten: Keine ernsthaften Zweifel an Rechtmäßigkeit
Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat entschieden, dass die Zustimmung des Integrationsamtes zur ordentlichen Kündigung eines Schwerbehinderten rechtmäßig war. Der Antrag der Klägerin auf Zulassung der Berufung gegen diesen Beschluss wurde abgelehnt, da keine ernsthaften Zweifel an der Richtigkeit der Entscheidung bestanden. Die Klägerin muss die Kosten des Verfahrens tragen.

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Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 12 A 2926/20 >>>


✔ Das Wichtigste in Kürze

Das Gericht lehnte den Antrag auf Berufung gegen die Zustimmung zur Kündigung ab.
Die Klägerin konnte keine ernsthaften Zweifel an der Entscheidung des Verwaltungsgerichts vorbringen.
Es wurden keine Verfahrensfehler im Zustimmungsbescheid des Beklagten festgestellt.
Die Ermessensentscheidung des Beklagten wurde als sachgerecht angesehen.
Das Verhalten der Klägerin führte zur Zerstörung des Vertrauensverhältnisses, was die Kündigung rechtfertigte.
Ein Präventionsverfahren war nicht zwingend für die Rechtmäßigkeit der Zustimmungsentscheidung erforderlich.
Unterschiedliche Sachverhalte in vergleichbaren Urteilen beeinträchtigen nicht die Tragfähigkeit der Entscheidung.
Ein Verstoß gegen das arbeitsrechtliche Maßregelungsverbot wurde von der Klägerin nicht hinreichend dargelegt.


Rechtsstreit um Kündigung eines Schwerbehinderten endet ohne Berufungszulassung
Integrationsamtszustimmung zur Kündigung: Wenn ein Arbeitgeber eine Schwerbehinderte Person kündigt, muss das Integrationsamt zustimmen. Dies wird getan, um die Arbeitsstelle des Betroffenen zu erhalten. Es kann mehrere Gründe geben, warum eine Kündigung nötig ist, auch wenn die betroffene Person schwerbehindert ist. Beispielsweise kann es auch in diesem Rahmen Betriebsbedingte oder Verhaltensbedingte Kündigungen geben. Eine gerichtliche Klärung erfolgt, wenn der Betroffene die Kündigung anfechtet und möchte, dass das Integrationsamt seine Zustimmung zurücknimmt. Hierbei geht es darum, ob die Beteiligten korrekt gehandelt haben und alle rechtlichen[…]


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