Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

WEG-Verwalter abberufen – Anspruch auf Vergütung?

Ganzen Artikel lesen auf: Mietrechtsiegen.de

Streit um WEG-Verwalter: Anspruch auf Vergütung unklar
Das Gericht wies die Klage auf Rückzahlung der Verwaltervergütung ab, da der Verwaltervertrag einen gültigen Rechtsgrund für die Bezahlung der Vergütung bis Juni 2022 darstellte. Trotz Abberufung der Verwalterin durch die Eigentümergemeinschaft blieb die Vergütungspflicht gemäß den vertraglichen Vereinbarungen und § 26 Abs. 3 WEG bestehen. Die Klägerin wurde zur Tragung der Prozesskosten verpflichtet.

Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 33 C 3478/22 >>>


✔ Das Wichtigste in Kürze

Die zentralen Punkte aus dem Urteil:

Klage abgewiesen: Das Gericht lehnte die Forderung der Klägerin nach Rückzahlung der Verwaltervergütung ab.
Gültigkeit des Verwaltervertrags: Der Verwaltervertrag bildete einen gültigen Rechtsgrund für die Vergütungszahlung bis Juni 2022.
Verwalterabberufung: Trotz der Abberufung der Verwalterin blieb die vertragliche Vergütungspflicht bestehen.
Laufzeit des Vertrags: Die Laufzeit des Vertrags war mit der Bestellungsdauer des Verwalters synchronisiert.
Vertragliche Vereinbarungen: Die Vergütungspflicht richtete sich nach den vertraglichen Vereinbarungen zwischen den Parteien.
§ 26 Abs. 3 WEG: Gemäß dieser Vorschrift blieb die Klägerin zur Zahlung der Vergütung verpflichtet.
Kostenentscheidung: Die Klägerin wurde zur Übernahme der Prozesskosten verurteilt.
Vorläufige Vollstreckbarkeit: Das Urteil wurde für vorläufig vollstreckbar erklärt.

[toc]
Verwalterverträge und Vergütungsansprüche im WEG-Recht
In der Welt des Wohneigentumsrechts sind Verwalterverträge und die damit verbundenen Vergütungsansprüche ein zentrales Thema. Sie bilden oft den Kern von Auseinandersetzungen zwischen Eigentümergemeinschaften und Verwaltern, insbesondere wenn es um die Abberufung von Verwaltern geht. Solche Konstellationen werfen Fragen auf, die sowohl vertragliche als auch wohnungseigentumsrechtliche Aspekte betreffen.

Der Fokus liegt dabei auf der Interpretation und Anwendung von Vertragsklauseln, den Rechten und Pflichten der beteiligten Parteien un[…]


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv