Fristlose Kündigung wegen E-Auto-Ladung unwirksam
Ein Mitarbeiter wurde fristlos gekündigt, weil er sein Hybridfahrzeug am Arbeitsplatz aufgeladen hat, was laut Hausordnung verboten ist. Das Gericht entschied jedoch, dass die Kündigung unwirksam ist, da eine vorherige Abmahnung erforderlich gewesen wäre. Zudem war das Aufladen von kleineren elektronischen Geräten bei dem Arbeitgeber üblich bzw. geduldet, weshalb dem Mitarbeiter nicht klar sein musste, dass sein Verhalten zur Kündigung führen würde.
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✔ Das Wichtigste in Kürze
Das Arbeitsgericht Duisburg entschied, dass die fristlose Kündigung eines Mitarbeiters wegen des Aufladens seines Hybridfahrzeugs unwirksam ist.
Eine vorherige Abmahnung wäre notwendig gewesen, bevor der Arbeitgeber zur Kündigung hätte schreiten dürfen.
Das Aufladen kleinerer elektronischer Geräte war bei dem Arbeitgeber üblich und teilweise geduldet.
Der Mitarbeiter konnte nicht davon ausgehen, dass sein Handeln eine fristlose Kündigung rechtfertigen würde.
Die Kündigung ohne vorherige Abmahnung verstößt gegen das ultima-ratio-Prinzip des Arbeitsrechts.
Das Gericht wies auch den Antrag des Arbeitgebers auf Auflösung des Arbeitsverhältnisses gegen Zahlung einer Abfindung ab.
Die Kosten des Rechtsstreits wurden dem Arbeitgeber auferlegt.
Die Entscheidung unterstreicht die Bedeutung der Abmahnung als Voraussetzung für eine wirksame verhaltensbedingte Kündigung.
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