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Alles wichtige zur Gewährleistung im Baurecht

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Gewährleistung am Bau – Nach der Abnahme hat man als Auftraggeber bei Mängeln verschiedene Rechte.
Wenn Auftraggeber und Auftragnehmer einen Vertrag abschließen und auf der Grundlage dieses Vertrages eine Baumaßnahme realisiert werden soll, dann haben beide Parteien aus diesem Vertrag heraus sowohl Rechte als auch Pflichten. Eine wesentliche Pflicht des Auftragnehmers ist es dabei, das Gewerk vollständig frei von Rechts- oder auch Sachmängeln zu errichten. In der gängigen Praxis ist es jedoch enorm schwierig, alle eine absolut individuelle und präzisierte Beschreibung des zu errichtenden Gewerkes zu fixieren. Dies ist jedoch in der Regel auch nicht erforderlich, da es genaue Definitionen eines Mangels gibt. Überdies ist es für die Frage der Gewährleistung im Baurecht auch nicht erheblich,

Was Sie zum Thema Gewährleistung im Baurecht wissen sollten. Symbolfoto: sutthinon/Bigstock

ob ein Auftragnehmer diesen Mangel zu verschulden hat. Vielmehr reicht das reine Vorhandensein von einem Mangel bereits als Auslöser für die Gewährleistungsrechte vollkommen aus.
Die vertraglichen Gegebenheiten
Entscheidend für den Umfang der Gewährleistungsrechte ist zunächst erst einmal, auf welcher Rechtsgrundlage der zugrundeliegende Bauvertrag zwischen den beiden Parteien geschlossen wurde.

Es gibt in der Praxis diesbezüglich zwei verschiedene Rechtsgrundlagen

Bauvertrag nach BGB
Bauvertrag nach VOB/B

Beide Rechtsgrundlagen haben Gemeinsamkeiten. Ein Auftraggeber kann bei beiden Rechtsgrundlagen als erste Maßnahme lediglich die Nacherfüllung von dem Auftragnehmer verlangen. Laut Auffassung des BGH ist die Nacherfüllung jedoch kein Gewährleistungsanspruch, sondern vielmehr ein reiner Erfüllungsanspruch.

Unter gewissen Voraussetzungen ist ein Auftragnehmer bei einem BGB-Vertrag dazu berechtigt, eine Selbstvornahme der Mangelbeseitigung vorzunehmen und im Zuge der Gewährleistungspflicht des Auftraggebers die entstandenen Kosten hierfür in Rechnung stellen.

Als weitere Maßnahmen, die das Bürgerliche Gesetzbuch unter die Gewährleistung des Auftragnehmers einordnet, dienen

Minderung des Werklohns
Schadenersatz
Rücktritt von dem Vertrag

Auf[…]


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