Verkehrsunfall und Totalschaden vor LG Duisburg: Beklagte zur Schadensersatzzahlung verurteilt
In einem Verkehrsunfallfall, bei dem ein wirtschaftlicher Totalschaden am Fahrzeug des Klägers entstand, hat das Landgericht Duisburg entschieden. Die Beklagten wurden verurteilt, dem Kläger Schadensersatz zu zahlen. Der Fall drehte sich um die korrekte Berechnung des Schadens, einschließlich des Wiederbeschaffungswertes des Fahrzeugs und der Sachverständigenkosten. Der Kläger wollte auf der Grundlage eines höheren Schadenswertes abrechnen, den ein von ihm beauftragter Gutachter ermittelt hatte, während die Beklagten auf Basis eines geringeren Schadenswertes eines eigenen Gutachtens regulieren wollten. Das Gericht wies Teile der Klage ab und folgte in seiner Entscheidung weitgehend der Berechnung der Beklagten, insbesondere hinsichtlich des Wiederbeschaffungswertes und der Notwendigkeit einer Umsatzsteuerberücksichtigung.
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✔ Das Wichtigste in Kürze
Das LG Duisburg entschied über Schadensersatzansprüche nach einem Verkehrsunfall mit wirtschaftlichem Totalschaden.
Die Beklagten wurden zur Zahlung von EUR 6.017,00 sowie weiteren Kosten an den Kläger verurteilt.
Das Gericht folgte der Schadensberechnung der Beklagten, besonders bezüglich des Wiederbeschaffungswertes des Fahrzeugs.
Es wurde entschieden, dass der Kläger keinen Anspruch auf die vollständig geforderten Beträge hat, teilweise wegen der Anwendung von Mehrwertsteuerabzügen und der Beurteilung der Sachverständigenkosten.
Die Kosten des Rechtsstreits wurden größtenteils dem Kläger auferlegt, da die Beklagten teilweise ein sofortiges Anerkenntnis abgaben.
Verkehrsunfall: Richtige Schadensersatz-Berechnung bei wirtschaftlichem Totalschaden
Verkehrsunfall und wirtschaftlicher Totalschaden? Mit der fiktiven Abrechnung können Sie trotzdem Schadensersatz erhalten. (Symbolfoto: Ronald Rampsch /Shutterstock.com)
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